Aargau bereitet sich auf eine umfassende Überarbeitung seines 40 Jahre alten Schulgesetzes vor.
Alex Hürzeler
Das letzte bedeutende Vorhaben des Aargauer Bildungsdirektors Alex Hürzeler (SVP): Der Grosse Rat reformiert das kantonale Schulgesetz. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER
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Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag mit der Beratung des neuen Schulgesetzes begonnen. Die Totalrevision bringt keine grundsätzlichen Änderungen. Sie soll das seit 40 Jahren geltende Gesetz in eine neue Form giessen.

Die bisherigen Entscheide zeigen, dass das Parlament den Anträgen der Regierung folgt. Der Grosse Rat wird das Gesetz an seiner nächsten Sitzung im November zu Ende beraten und verabschieden.

Wenn alles nach Plan läuft, soll das Gesetz am 1. August 2025 in Kraft treten.

Letzte grosse Vorlage von Bildungsdirektor Hürzeler

Das Schulgesetz ist die letzte grosse Vorlage des nach 16 Jahren abtretenden Bildungsdirektors Alex Hürzeler (SVP). Die zweite Beratung der Vorlage Anfang Jahr wird ohne Hürzeler stattfinden – und der Grosse Rat tagt in neugewählter Zusammensetzung.

Im Schulgesetz geht es unter anderem um die Zusammenarbeit der Gemeinden, um den Eintrag von Absenzen in Zwischenberichten und Zeugnissen, schulspezifische Strafnormen sowie um die Kostengutsprache für den Besuch einer Privatschule.

Die Vorschriften zum Datenschutz werden geschärft. Neu soll gemäss Gesetz der Kanton über die Sonderschulzuweisung eines Kindes oder eines Jugendlichen einheitlich entscheiden.

Neue Regelungen für Sonderschulen und Kurse in heimatlicher Sprache

Der Grosse Rat will, dass der Schulträger in den Prozess miteinbezogen wird. Derzeit sind die Gemeinden für die Zuweisung zuständig. Der Kanton selbst führt keine Sonderschulen.

Die Gemeinden werden künftig kostenlos Räume für Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur anbieten müssen. Die Veranstalter der Kurse haben sich ausdrücklich auf die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung zu bekennen.

Solche Kurse gibt es bereits, aber die Spielregeln sind nur in einer Verordnung geregelt. Bildungsdirektor Hürzeler sagte, die Kurse hätten eine lange Tradition. Es habe bislang keine Probleme gegeben.

Kontroverse um Streichungsantrag

Der Antrag der vorberatenden Kommission zur Streichung sei «radikal» und «kontraproduktiv». Der Grosse Rat lehnte die Streichung mit 71 zu 65 Stimmen ab. FDP und SVP waren für die Streichung, die anderen Parteien stellten sich hinter den Regierungsrat.

Die FDP bemängelte, dass auch eritreische oder türkische Vereine oder Botschaften Kurse anbieten könnten. Die Gemeinden könnten heute die Räume freiwillig zur Verfügung stellen. Es solle jedoch keinen Anspruch auf die Nutzung der Räume geben.

Die SP wehrte sich gegen die Streichung. Die Kurse leisteten einen Beitrag zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit fremder Muttersprache.

Neue Regelungen für Absenzen und Abschlusszertifikate

Die Kurse für Kinder aus Italien, Spanien oder Portugal hätten sich seit Jahrzehnten bewährt. Das Parlament folgte auch bei diesem Entscheid dem Regierungsrat: «Unentschuldigte Absenzen auf der Oberstufe werden in den Zwischenberichten und Zeugnissen eingetragen», beschloss der Grosse Rat mit 65 zu 64 Stimmen.

Eine Minderheit wollte, dass auch «entschuldigte Absenzen» eingetragen werden sollten.

Neu gibt es im Aargau gegen Ende der Schulzeit ein Abschlusszertifikat für Schülerinnen und Schüler. Dieses soll jedoch nicht als Kriterium bei der Selektion dienen.

Es geht darum, neben den Zeugnisnoten zusätzlich eine Standortbestimmung zu erhalten und Vergleiche anstellen zu können. Im Jahr 2016 war die traditionelle Abschlussprüfung in der Bezirksschule abgeschafft worden.

Im Kanton Aargau wurden die grossen Reformschritte in der Volksschule bereits in den vergangenen Jahren umgesetzt.

Das waren die Strukturreform (zwei Jahre Eingangsstufe, sechs Jahre Primar- und drei Jahre Oberstufe) sowie pauschale Ressourcenzuteilung und kommunale Führungsstrukturen.

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