Aargauer Parlament legt Eigenmietwert auf 62 Prozent fest
Das Aargauer Parlament beschliesst Erhöhung der Besteuerung von selbst genutztem Wohneigentum ab 2025.
Im Kanton Aargau wird die Besteuerung von selbst genutztem Wohneigentum auf Anfang des Jahres 2025 erhöht. Das beschloss das Kantonsparlament am Dienstag mit 70 zu 64 Stimmen. Damit setzte sich der Regierungsrat durch, während SVP und FDP unterlagen.
Der Steuerwert beträgt nunmehr 62 Prozent. Die Mitte, SP, Grüne, GLP und Grüne machten sich für diesen Prozentsatz stark. FDP, SVP und die vorberatende Kommission wollten einen Eigenmietwert von lediglich 60 Prozent.
Das Parlament hiess die Anpassung des Steuergesetzes letztlich mit einer Mehrheit von 76 zu 58 Stimmen gut.
Bundesrechtliche Vorgaben erfüllen
Der Regierungsrat beantragte, den steuerbaren Eigenmietwert auf eben diese Marke festzulegen: «Der Aargau muss die bundesrechtlichen Vorgaben erfüllen», sagte Finanzdirektor Markus Dieth (Mitte). Es gehe nicht um Steuerpolitik.
Bei einem Eigenmietwert von weniger als besagten 62 Prozent könne nicht garantiert werden, dass dieser Wert jeder einzelnen Liegenschaft bis zur nächsten Neuschätzung nicht unter die bundesrechtlich verlangte Mindestmarke fallen werde.
In einem solchen Fall droht laut Dieth ein Normkontrollverfahren. Bei diesem könnte das Verwaltungsgericht eine Übergangsregelung treffen, deren Auswirkungen auf den Eigenmietwert heute nicht abschätzbar seien.
Steuerliche Bevorzugung von Hausbesitzern
Zehn Kantone hätten einen höheren Eigenmietwert als der Aargau. Der Kanton musste gemäss eines Urteils des kantonalen Verwaltungsgerichts die Besteuerung des Eigenmietwerts und der steuerlichen Grundstückbewertung (Vermögen) anpassen.
Die heutige Praxis widerspricht dem Bundesgericht: Hausbesitzer sind im Aargau letztlich gegenüber Mietern steuerlich übermässig bevorteilt.
Der Eigenmietwert muss gemäss Urteil mindestens 60 Prozent der Marktmiete entsprechen. Zudem sind die Werte der Liegenschaften im Aargau seit 24 Jahren nicht mehr neu bewertet worden.
Anpassungen in Steuergesetzgebung notwendig
Der Wert einer Liegenschaft ist gemäss Berechnung der Regierung seither um 48 Prozent gestiegen.
Wer in einer selber bewohnten Immobilie lebt, versteuert den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen. Dieses Einkommen ist tatsächlich nicht erzielt worden und wird vom theoretisch erzielbaren Mietwert der Immobilie abgeleitet.
Auf der anderen Seite können Hausbesitzer diverse Steuerabzüge machen – wie Hypothekarzinsen und Kosten für Unterhaltsarbeiten.