Aargauer Parlament stimmt Volksschulgesetz oppositionslos zu
Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag das neue Volksschulgesetz zu Ende beraten und ohne Gegenstimme gutgeheissen. Die Totalrevision nach 40 Jahren bringt keine grundsätzlichen Änderungen. Das Parlament wird das Gesetz in neuer Zusammensetzung ein zweites Mal beraten.
Das Volksschulgesetz steht politisch in einem besonderen Umfeld: Wenn der Grosse Rat das Gesetz im kommenden Jahr ein zweites Mal behandeln wird, dann tagt das neugewählte Parlament. Die Fraktionen FDP und SVP/EDU werden dann über eine Mehrheit verfügen.
Auch wird der Kanton mit Martina Bircher (SVP) eine neue Bildungsdirektorin haben. Mit Blick auf die zweite Beratung muss der Regierungsrat im Auftrag des Parlament mehrere Anliegen prüfen. Daher ist es möglich, dass es noch zu Änderungen im Gesetz kommen wird.
Bildungsdirektor gibt sein Amt ab
Das Schulgesetz, so wie es der Grosse Rat nach erster Beratung guthiess, ist die letzte grosse Vorlage von Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP). Er gibt sein Amt Ende Dezember nach 16 Jahren ab. Es ist geplant, dass das Gesetz am 1. August 2025 in Kraft treten wird.
Im Schulgesetz geht es unter anderem um die Zusammenarbeit der Gemeinden, um den Eintrag von Absenzen in Zwischenberichten und Zeugnissen, schulspezifische Strafnormen sowie um die Kostengutsprache für den Besuch einer Privatschule. Die Vorschriften zum Datenschutz werden geschärft.
Neue Regelungen im Gesetz
Neu soll gemäss Gesetz der Kanton über die Sonderschulzuweisung eines Kindes oder eines Jugendlichen einheitlich entscheiden. Der Grosse Rat will, dass der Schulträger in den Prozess miteinbezogen wird. Derzeit sind die Gemeinden für die Zuweisung zuständig.
Neu gibt es im Aargau gegen Ende der Schulzeit ein Abschlusszertifikat für Schülerinnen und Schüler. Es geht darum, neben den Zeugnisnoten zusätzlich eine Standortbestimmung zu erhalten und Vergleiche anstellen zu können. Im Jahr 2016 war die traditionelle Abschlussprüfung in der Bezirksschule abgeschafft worden.
Vereine erhalten Beiträge des Kantons
Eine weitere Neuerung ist, dass Vereine und Verbände mit ausserschulischer Jugendarbeit Beiträge des Kanton erhalten. Die Regierung muss mit Blick auf die zweite Beratung unter anderem prüfen, ob neben Lehrpersonen auch Schulleitungen Disziplinarmassnahmen gegen undisziplinierte Schülerinnen und Schüler ergreifen können.
Ebenfalls ohne Gegenstimme hiess das Parlament auch das neue Mittelschutzgesetz nach erster Beratung gut.