Ab drei Monaten sind auch Hunde gebührenpflichtig

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Gestützt auf das Hundegesetz ist für jeden mehr als drei Monate alten, in Dottikon gehaltenen Hund, eine jährliche Hundetaxe von CHF 120 zu entrichten.

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Alle Hunde im Alter ab 3 Monaten sind meldepflichtig. Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, sind aufgefordert, den Hund bei den Einwohnerdiensten Dottikon anzumelden. Dabei müssen gemäss § 7 Abs. 2 des Hundegesetzes Kopien von folgenden Dokumenten eingereicht werden:

-Hundeausweis (Kreditkartenformat, Aussteller: AMICUS) oder Heimtierpass

-Massnahmen bei verhaltensauffälligen Hunden

-Halteberechtigung für einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential

Von der Hundetaxe befreit sind Sanitäts-, Blindenführ-, Behinderten-, Schweiss- und Diensthunde mit entsprechendem Ausweis.

Die Hunde müssen aber dennoch registriert werden. Halterinnen und Halter solcher Hunde sind von der Bezahlung der Hundetaxe befreit, melden dies jedoch den Einwohnerdiensten, unter Beilage einer Kopie des entsprechenden Ausweises.

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