Ab drei Monaten sind auch Hunde gebührenpflichtig
Das Wichtigste in Kürze
- Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
- Schreiben auch Sie einen Beitrag!
Alle Hunde im Alter ab 3 Monaten sind meldepflichtig. Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, sind aufgefordert, den Hund bei den Einwohnerdiensten Dottikon anzumelden. Dabei müssen gemäss § 7 Abs. 2 des Hundegesetzes Kopien von folgenden Dokumenten eingereicht werden:
-Hundeausweis (Kreditkartenformat, Aussteller: AMICUS) oder Heimtierpass
-Massnahmen bei verhaltensauffälligen Hunden
-Halteberechtigung für einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential
Von der Hundetaxe befreit sind Sanitäts-, Blindenführ-, Behinderten-, Schweiss- und Diensthunde mit entsprechendem Ausweis.
Die Hunde müssen aber dennoch registriert werden. Halterinnen und Halter solcher Hunde sind von der Bezahlung der Hundetaxe befreit, melden dies jedoch den Einwohnerdiensten, unter Beilage einer Kopie des entsprechenden Ausweises.