Ablehnung der Stellvertreterregelung durch den Zuger Kantonsrat
Bei Abwesenheit wegen Mutterschaft, Krankheit oder Militärdienst soll keine Stellvertretung in Kantonsratssitzungen möglich sein.
Wer wegen Mutterschaft, Krankheit oder Militärdienst nicht an einer Kantonsratssitzung teilnehmen kann, soll sich nicht von einer Person vertreten lassen können. Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag ein überparteiliches Postulat abgelehnt.
45 lehnten den Vorstoss ab, 23 waren dafür. Der Rat unterstütze damit die Haltung der Regierung, die das Postulat nicht erheblich erklären wollte.
Die zwölf Postulantinnen aus den Reihen von ALG-, SP-, Mitte-, GLP- und FDP-Fraktion wollten die Regierung beauftragen, dem Kantonsrat einen Vorschlag für eine Ersatzlösung vorzulegen. Und zwar für den Fall, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier wegen des Mutterschaftsurlaubs, wegen unfall- oder krankheitsbedingter Abwesenheit und – falls sinnvoll – auch wegen des Militär- und Zivildienstes nicht an einer Ratssitzung teilnehmen könnten.
Verschiedene Varianten zur Diskussion
Für die Kantonsrätinnen wären verschiedene Varianten denkbar gewesen: Beispielsweise die Wahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretermodell. Oder die vorgängige schriftliche Bekanntgabe der Positionen zu den einzelnen Geschäften.
Die Regierung war mit diesem Vorhaben nicht einverstanden. Die parlamentarische Volksvertretung setzte eine Anwesenheit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier voraus und die Gewählten müssten ihre Aufgabe höchstpersönlich wahrnehmen, argumentierte sie.
Zudem würde die vom Bund eingeführte Regelung betreffend Mutterschaft im Falle einer geltenden Stellvertretungslösung nicht greifen, schrieb die Regierung in ihrer Stellungnahme zum Postulat.
Eine Regelung in der Form eines Abstimmens trotz Abwesenheit kommt für den Regierungsrat nicht in Frage, weil sie dem Prinzip der Unmittelbarkeit widerspreche und dadurch das für die Ausübung des Mandats eines Kantonsrats oder einer Kantonsrätin zentrale Element der Meinungsbildung nicht mehr gewährleistet wäre.
Unterstützung und Ablehnungen
Der Zuger Kantonsrat sei in den vergangenen Jahren diverser, jünger und weiblicher geworden, sagte Ronahi Yener im Namen der SP-Fraktion. Das Parlamentssystem sei aber nicht an diese Umstände angepasst worden. «Eine Stellvertreterlösung wäre von grossem Nutzen», sagte Yener. Sie würde zu einem stabilen und effizienten Ratsbetrieb beitragen und die Vielfalt fördern.
Auch die ALG-Fraktion stellte sich hinter das Postulat. Mit einer Stellvertreterlösung könnte repräsentativere Ergebnisse erzielt, die Fluktuation reduziert und Chancengleichheit gefördert werden, sagte Esther Haas (ALG). Die GLP-Fraktion unterstützte das Postulat laut Tabea Zimmermann grossmehrheitlich.
Die Mitte-Fraktion lehnte das Postulat ab. Kontinuität schaffe Qualität. Und ein häufiger Einsatz von Stellvertreterinnen oder Stellvertretern würde der Qualität schaden, sagte Mitte-Kantonsrätin Barbara Schmid-Häseli.
Der Aufwand für eine Stellvertreterlösung wäre «unverhältnismässig», sagte Brigitte Wenzing Widmer im Namen der SVP-Fraktion. Das Volk dürfe erwarten, dass die von ihm Gewählten ihr Amt priorisierten. Wenn man die nötige Zeit für das Amt nicht aufbringen könne, weil man persönliche Ziele verfolge, so müsse man halt auf ein Kantonsratsamt verzichten.
Stimmen aus den Fraktionen
Ins selbe Horn stiess Stefan Moos (FDP): Vor einer Kandidatur müsse sich jeder und jede seine beruflichen und privaten Pläne genau überlegen. Eine Aufweichung der persönlichen Anwesenheits- und Stimmpflicht sei der «Anfang vom Ende».«Höchstpersönliche Meinungen können nicht delegiert werden.»
Dazu konterte Postulantin Jill Nussbaumer (FDP): «Jeder und jede ist ersetzbar. Und dieser Grundsatz gilt auch für uns Kantonsrätinnen und Kantonsräte.»
Verschiedene Kantone und Gemeinden kennen eine Ersatzlösung – unter anderem Graubünden, Wallis, Jura, Neuenburg, Genf sowie der Kanton Aargau.
In den Gemeindeparlamenten des Kantons Luzern könnten bei Abwesenheiten auch bald Stellvertreter zum Einsatz kommen. Im vergangenen September hatte der Luzerner Kantonsrat der Regierung einen entsprechenden Prüfauftrag erteilt.