Die Gemeinde Emmen hat bauliche Qualität an zentraler Lage gesichert.
Der Spycher bleibt erhalten
Der Spycher bleibt erhalten
Situationsplan des Entwicklungsgebiets
Situationsplan des Entwicklungsgebiets
Abendstimmung im Innenbereich
Abendstimmung im Innenbereich

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 4. März 2018 stimmt die Emmer Stimmbevölkerung über die Teiländerung des Zonen- und den Erlass des Bebauungsplans.
  • In Emmen soll an zentraler Lage eine attraktive Überbauung entstehen.
  • Mit dem Bebauungsplan «Neuschwand» wird sichergestellt, dass die Verdichtung qualitativ und siedlungsverträglich erfolgt
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Das ehemalige Betagtenzentrum Herdschwand der Gemeinde Emmen an der Oberhofstrasse 23 und 25 ist seit 2015 in einem Neubau der Betagtenzentren Emmen AG an der Kirchfeldstrasse 27 untergebracht. Am 8. März 2015 hat die Emmer Stimmbevölkerung der Veräusserung des Grundstücks auf der Herdschwand an der Urne zugestimmt und dem Gemeinderat damit den Auftrag erteilt, den Hauptvertrag bei Erfüllung der Voraussetzungen abzuschliessen. Der Gemeinderat wurde somit verpflichtet, eine Teiländerung des Zonenplans sowie einen Bebauungsplan zu erarbeiten. Diese beiden Planungsinstrumente liegen nun vor.

Verdichtung soll siedlungsverträglich sein

Mit dem Bebauungsplan «Neuschwand» wird sichergestellt, dass die Verdichtung qualitativ und siedlungsverträglich erfolgt. Dafür sorgen ein auf den Ort abgestimmtes ortsbauliches Konzept, hochwertige Aussenräume und ein zeitgemässes Mobilitätsangebot für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner. Planungsrechtlich wird das Areal von der Zone für öffentliche Zwecke (OeZ) und der fünfgeschossigen Geschäftszone (Gs5) in die Zone «spezielle Wohnzone» (W-S) überführt. Neben der Wohnnutzung sind auch kleinere und mittlere, nicht störende Gewerbebetriebe möglich.

Der Einwohnerrat stimmte der Teiländerung des Zonenplans sowie dem Bebauungsplan mit 30:5 Stimmen zu. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Daher stimmt die Emmer Stimmbevölkerung über die Teiländerung des Zonenplans sowie den Bebauungsplan «Neuschwand» ab. Der Gemeinderat sowie der Einwohnerrat empfehlen der Stimmbevölkerung, der Teiländerung des Zonenplans und dem Erlass des Bebauungsplans «Neuschwand» mit Ja zuzustimmen.

Am 4. März 2018 stimmt die Emmer Stimmbevölkerung über «Neuschwand» ab. - Emmen
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