Abstimmungsunterlagen zu früh zugestellt
In Teilen der Stadt St.Gallen wurden die Abstimmungsunterlagen für den Urnengang vom 10. Juni 2018 zu früh zugestellt. Die bereits abgegebenen Stimmen sind trotzdem gültig.

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Aufgrund eines Missverständnisses bei der Post wurde ein Teil der Abstimmungsunterlagen für den Urnengang vom 10. Juni 2018 in der Stadt St.Gallen rund zwei Wochen zu früh ausgeliefert. Auf die Gültigkeit der bereits abgegebenen Stimmen hat dies gemäss Staatskanzlei keinen Einfluss. Betroffen ist auch die Gemeinde Gaiserwald. Der Versand der übrigen Abstimmungsunterlagen wurde in den beiden Gemeinden inzwischen gestoppt. Diese werden wie vorgesehen erst vier Wochen vor dem Abstimmungssonntag versandt.
-Mitteilung der Stadt St.Gallen (lis)