Amt für Verkehr genehmigt Aufhebung von Verkehrsbaulinien

Das Amt für Verkehr des Kantons Zürich hat am 21. Juni 2018 die ersatzlose Aufhebung der Verkehrsbaulinien Lindenstrasse, Hindergartenstrasse bis Mülibach genehmigt.

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Das Amt für Verkehr des Kantons Zürich hat am 21.06.2018 mit Beschlussnummer 6011 beschlossen:

Die am 30. November 2017 von der Gemeindeversammlung Dachsen beschlossene teilweise ersatzlose Aufhebung von Verkehrsbaulinien an der Lindenstrasse, Abschnitt Hindergartenstrasse bis Mülibach, wird gemäss den eingereichten Akten genehmigt.

Die Unterlagen können während 30 Tagen, vom Datum der Ausschreibung im kantonalen Amtsblatt bzw. Gemeinde-Anzeiger an gerechnet, in der Gemeindekanzlei Dachsen eingesehen werden.

Gegen den Festsetzungsbeschluss oder die Genehmigung kann innert dreissig Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

-Mitteilung der Gemeinde Dachsen (mis)

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