Ausschliesslich die St. Galler Regierung soll begnadigen

Der St. Galler Kantonsrat hat mit einem ohne Gegenstimmen überwiesenen Vorstoss einen Widerspruch zwischen Kantonsverfassung und Strafprozessordnung korrigiert: Künftig ist allein die Regierung für Begnadigungen zuständig.

Kantonsrat St. Gallen
Blick in den Kantonsratssaal von St. Gallen. - Keystone

Bisher war im Kanton St. Gallen die Behandlung von Begnadigungsgesuchen so aufgeteilt: Der Kantonsrat ist zuständig, wenn es dabei um Freiheitsstrafen von über fünf Jahren geht - alle anderen Gesuche werden von der Regierung behandelt.

Das Problem dabei: In der Kantonsverfassung steht: «Die Regierung entscheidet über Begnadigungsgesuche». Anders die Version im Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung. Dort wird dem Parlament diese Kompetenz ebenfalls zugewiesen. Sowohl die Verfassung als auch das Gesetz wurden vor rund 20 Jahren vom Kantonsrat beschlossen. Nun soll der Widerspruch aufgelöst werden. In einer von allen vier Fraktionen getragenen Motion wurde verlangt, die Regelung an das übergeordnete Recht anzupassen - also an die Kantonsverfassung.

Der Vorstoss war am Montag im Rat unbestritten. Ohne Diskussion und ohne Gegenstimmen wurde die Motion überwiesen.

In der Praxis wird sich nicht viel ändern. Der Kantonsrat habe schon seit einigen Jahren über kein Gesuch mehr befunden, hatte David Knecht, Leiter Rechtsdienst des Sicherheits- und Justizdepartements, auf Anfrage von Keystone-SDA erklärt. Die Regierung behandelte im letzten Jahr ein einziges Gesuch.

Ein typischer Fall sei das Gesuch eines für die öffentliche Sicherheit nicht mehr gefährlichen Häftlings, dem es eine sehr aggressive und tödliche Krankheit verunmöglichen würde, die letzten Tage in Freiheit zu verleben, schilderte Knecht die Praxis.

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