Baselbieter Kantonsverfassung erhält keinen Klimaschutz-Artikel
Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag eine Verfassungsänderung für einen Klimaschutz-Artikel mit 45 zu 36 Stimmen abgelehnt.

Die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft erhält keinen Klimaschutz-Artikel. Der Landrat hat am Donnerstag mit 45 zu 36 Stimmen eine entsprechende Verfassungsänderung abgelehnt. SVP, FDP und Mitte stimmten dagegen.
Bereits bei der ersten Lesung vor zwei Wochen hatte sich ein Nein der bürgerlichen Mehrheit abgezeichnet. Vertreterinnen und Vertreter der drei Fraktionen äusserten unter anderem die Befürchtung, dass eine Verankerung in der Verfassung Tür und Tor dafür öffnen könnte, dass Gerichte statt Kanton und Gemeinden über bestimmte politische Fragen entscheiden könnten.
SP, Grüne-EVP und GLP wie auch die Regierung betonten hingegen die Dringlichkeit dieses Themas und machten sich für den Klimaartikel nach dem Vorbild anderer Kantone stark.
Bürgerliche Mehrheit gegen Klimaartikel
Auch wenn das Parlament zugestimmt hätte, wäre danach eine Volksabstimmung nötig gewesen. Der Klimaschutz-Artikel geht auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Landrats Klaus Kirchmayr (Grüne) zurück.
Er hält unter anderem fest, dass sich Kanton und Gemeinden für die Verminderung von Treibhausgasen einsetzen sollen. Dafür sollen sie etwa mit Massnahmen bei Gebäuden, Verkehr, Landwirtschaft, Siedlungsentwicklung und Industrie sorgen.
Mit 51 zu 30 Stimmen schrieb der Landrat am Donnerstag diese parlamentarische Initiative ab.