Basel: Grosser Rat spricht Geld für Tempo-30-Umsetzungskonzept
Der Basler Grosse Rat bewilligt Gelder für die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts zur Einführung von Tempo 30 im Siedlungsgebiet.
Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch mit 55 zu Stimmen 35 bei 4 Enthaltungen 410'000 Franken für die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts zur Einführung von Tempo 30 im Siedlungsgebiet bewilligt. Mit einem Massnahmenplan soll dabei der öffentliche Verkehr priorisiert und beschleunigt werden.
Die SP, das Grün-Alternative Bündnis (GAB) sowie die GLP waren dafür, die Fraktionen LDP, FDP und SVP gegen diese Ausgabenbewilligung. Die Mitte-EVP lehnte den Regierungsantrag ebenfalls ab, wobei es in dieser Fraktion auch drei Ja-Stimmen gab.
Mit dem abgesegneten Konzept soll das zuständige Bau- und Verkehrsdepartement zur Erfüllung der überwiesenen Motion von Raphael Fuhrer (Grüne) ein überarbeitetes Tempo-30-Netz vorschlagen. Dieses wird gegenüber dem heutigen Zustand weitere Strassenabschnitte umfassen, auf denen die Einführung von Tempo 30 vertiefter abgeklärt werden soll, wie es im Regierungsratsbeschluss heisst.
Kritik an schleppender Umsetzung
In den Augen der linken Ratsseite geht die Umsetzung zu schleppend voran. «Zwei Jahre sind vergangen und wir sprechen erst Geld für die Planung», kritisierte etwa Lisa Mathys (SP). LDP-Sprecher Daniel Hettich hingegen sagte, die Massnahmen führten aus der Sicht seiner Fraktion zu weit.
«Den einen geht es zu langsam, den anderen zu schnell», sagte Bau- und Verkehrsdirektorin Esther Keller (GLP) im Schlussvotum. Es gelte aber, sorgfältig Abklärungen zu machen.
Gestützt werde dies etwa durch den Entscheid des Bundesgerichts zu Tempo 30 in der Feldbergstrasse.
Gemäss Regierung ist die Motion Fuhrer kompatibel mit dem geltenden Bundesgesetz. Erste Abklärungen hätten ergeben, dass eine Vielzahl noch nicht verkehrsberuhigter Abschnitte die rechtlichen und planerischen Voraussetzungen von Tempo 30 erfüllen könnten.
Tempo-30-Zonen ohne formale Verkehrsgutachten
Mit dem vom Parlament bewilligten Betrag werden auch Tempo-30-Zonen auf Strassenabschnitten eingeführt, für die gemäss aktuellem Bundesrecht keine formalen Verkehrsgutachten mehr erstellt werden müssen.