Bernburger dürfen weiterhin der Stadtregierung angehören
Personen mit Berner Bürgerrecht können weiterhin Teil der Stadtregierung sein. Die Forderung, keine Bernburger im Gemeinderat zuzulassen, wurde abgelehnt.

Personen mit Burgerrecht dürfen weiterhin der Berner Stadtregierung angehören. Der Stadtrat hat am Donnerstag einen Vorstoss abgelehnt, wonach keine Bernburger im Gemeinderat sitzen sollen.
Wer ein Gemeinderatsmandat annehme, müsste eigentlich freiwillig aus der «undemokratischen Burgergemeinde» austreten, sagte Motionärin Anna Jegher (JA). Doch das sei in der Praxis nicht der Fall. Deshalb brauche es eine Unvereinbarkeitsregelung.
Ihre Forderung fand im Stadtparlament keine Mehrheit: 46 Mitglieder lehnten den Vorstoss ab, 16 stimmten ihm zu, 9 enthielten sich.
Die meisten Fraktionen stellten sich gegen die Richtlinienmotion, die GB/JA-Fraktion beschloss Stimmfreigabe. «Wir wollen die Demokratie aus- und nicht abbauen», sagte Sprecherin Franziska Geiser.
Gleichzeitig stehe die Fraktion der Burgergemeinde generell kritisch gegenüber und habe Sympathien für das Anliegen der Jungen Alternative.
Fraktionsmeinungen zur Motion
Auch Michael Ruefer (GFL) räumte ein, nicht immer auf einer Linie mit der Burgergemeinde zu sein. Dennoch lehnte seine Fraktion die Motion ab. «Demokratie lebt davon, dass alle mitmachen können», fügte Béatrice Wertli (Mitte) an.
Die Forderung sei völlig unverhältnismässig, entgegnete Alexander Feuz (SVP). Zudem sei sie rechtswidrig.

Der Gemeinderat hatte dem Stadtparlament beantragt, die Motion abzulehnen. Es sei «weder sinnvoll noch rechtlich zulässig» Bernburger vom Gemeinderatsamt auszuschliessen, sagte Stadtpräsidentin Marieke Kruit (SP) und verwies auf die Bundes- und Kantonsverfassung.
Reaktionen der Betroffenen
Im Berner Gemeinderat sitzt mit Alec von Graffenried (GFL) derzeit nur ein Bernburger. Jeghers Rat, freiwillig aus der Bernburgergemeinde auszutreten, ist nach seinen Angaben gar nicht umsetzbar.
Es war nicht das erste Mal in von Graffenrieds Amtszeit, dass sich der Stadtrat kritisch mit der Burgergemeinde auseinandersetzte. 2023 überwies er ein Postulat, wonach die Burgergemeinde mit der Einwohnergemeinde zusammengelegt werden soll.
Weil dieser Schritt allerdings eine Änderung der Kantonsverfassung erfordert, blieb der Vorstoss ohne konkrete Folgen.