Bewilligunsstopp für Drohnen
Gerade bei Fotografen und Filmer ist der Gebrauch von Drohnen sehr beliebt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt ist mit den vielen Drohnen-Gesuchen überfordert.
Das Wichtigste in Kürze
- Gerade bei Fotografen und Filmern ist der Gebrauch von Drohnen sehr beliebt. Doch nicht immer ist klar, was erlaubt ist und was nicht.
- Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat einen Drohnenguide auf seiner Website veröffentlicht.
Der private Gebrauch von Drohnen hat in der letzten Zeit stark zugenommen. Nicht alle Drohnen unterliegen denselben Bestimmungen und die Bearbeitung der Bewilligungsgesuche ist sehr komplex. Aus diesem Gund hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) einen Bewilligungsstop angekündigt, wie «SRF Online» berichtete.
Auf ihrer Website, informiert das BAZL nun über die Handhabung und die Bedingungen des Gebrauchs von Drohnen. Mithilfe einer Entscheidungshilfe soll Klarheit geschaffen werden (siehe unten).
Für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen mit einem Gewicht von über 30 Kilogramm braucht es eine Bewilligung des BAZL. Das Amt legt die Bedingungen für die Zulassung und den Betrieb in jedem einzelnen Fall fest. Aufgrund der vielen Anfragen, werden momentan aber nur Gesuche für kommerzielle Zwecke bearbeitet.