Bündner Regierung will CO2-Ausstoss in Gebäuden senken
Mit der Teilrevision des Energiegesetzes sollen die gesetzlichen Grundlagen im Gebäudebereich den veränderten energiepolitischen Rahmenbedingungen angepasst werden, wie die Regierung am Montag mitteilte. Die Revision stelle insbesondere die Anpassung der Vorschriften an den Stand der Technik sicher.
Die Wohnbauten beanspruchen laut Regierungsangaben rund zwei Drittel der Energiebezugsflächen in Gebäuden und können zur Erreichung des Netto-Null-Ziels des Bundesrats in der CO2-Bilanz massgeblich beitragen. Beim Ersatz der Heizung in älteren und energetisch ungünstigen Bauten sollen demnach mindestens zehn Prozent des Energiebedarfs eingespart oder mit erneuerbaren Energien produziert werden.
Photovoltaik-Anlagen sollen nach den Grundsätzen «Fördern statt Fordern» künftig vor allem mehr Winterstrom liefern. Die Gesetzesrevision schaffe die entsprechende Grundlage, schrieb die Regierung.
In Abweichung zu den Mustervorschriften der Kantone wird darauf verzichtet, bei Neubauten eine Anlage zur Eigenstromerzeugung vorzuschreiben. Das Kantonsparlament soll die Vorlage im Februar nächsten Jahres beraten.