Eine Grundeigentümerin in Buttisholz gewinnt gegen die Gemeinde – eine strittige Bestimmung im BZR muss geändert werden.
Luzerner Stadthaus
Luzerner Stadthaus. - KEYSTONE/Urs Flueeler

Eine Verwaltungsbeschwerde einer Grundeigentümerin über eine Bestimmung im Bau- und Zonenreglement (BZR) von Buttisholz ist vom Luzerner Regierungsrat gutgeheissen worden. Die Gemeinde muss deshalb die betroffene Bestimmung im Reglement anpassen.

Strittig war eine Bestimmung im BZR, in der es um die Umnutzung eines bestehenden Gebäudes in der Nähe des Schlosses Buttisholz ging. Eine betroffene Grundeigentümerin reichte Beschwerde ein, weil sie zu stark in ihrer «Eigentumsgarantie» eingeschränkt werde, wie die Staatskanzlei am Montag schrieb.

Auch die kantonale Denkmalpflege war der Meinung, die bereits bestehende Grünzone trage der Umgebung genügend Rechnung. Die baulichen Möglichkeiten seien ausreichend begrenzt.

Gemeinde vs. Eigentumsrechte

Anderer Meinung war die Gemeinde Buttisholz. Sie begründete die strittigen Einschränkungen mit dem Ortsbildschutz. Mit dem Ja zur Verwaltungsbeschwerde muss die Gemeinde nun Teile ihres Bau- und Zonenreglements im Bereich der Grünzone so anpassen, dass die strittige Bestimmung aus dem Reglement gestrichen wird, teilte die Staatskanzlei auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Montag mit.

Die Stimmberechtigten von Buttisholz hiessen die neue Ortsplanung im Juni 2021 an der Urne mit einem Ja-Anteil von knapp 64 Prozent gut. Im Jahr 2022 genehmigte der Regierungsrat mit wenigen Ausnahmen die Gesamtrevision der Ortsplanung.

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