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Die Kritik an Uber erreicht die St. Galler Regierung

Trotz starker Gegenstimmen hat das St. Galler Stadtparlament mit einem neuen Taxireglement die Grundlage für Uber geschaffen.

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App-basierte Fahrdienste wie diejenigen von Uber werden auch in der Stadt St. Gallen möglich. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/AP/Darryl Dyck

Mit einem neuen Taxireglement hat das St. Galler Stadtparlament App-basierten Transportdiensten den Weg geebnet. Die Kritik an der «freien Fahrt für Uber» konterte der Stadtrat mit dem Hinweis, dass der Kanton für arbeitsrechtliche Vorschriften zuständig sei. Nun ist das Thema bei der Regierung gelandet.

Im Vorfeld war die Kritik lautstark gewesen – nach der Debatte fiel das Resultat im St. Galler Stadtparlament Ende Juni dann allerdings klar aus: Mit 42 gegen 15 Stimmen wurde ein neues Personenbeförderungsreglement bewilligt. Das Referendum dagegen ist inzwischen gescheitert.

Zu den Neuerungen gehört, dass App-basierte Fahrdienste wie diejenigen von Uber auch in der Stadt St. Gallen möglich werden. Diese Änderung war denn auch das Ziel der Kritik von Unia und Juso.

Angebote wie von Uber setzten auf systematische Schwarzarbeit, weil Beschäftigte als Scheinselbstständige eingesetzt würden, hiess es in einem Communiqué.

So seien Uber-Angestellte nicht bei der Sozialversicherung angemeldet und bekämen auch keine branchenüblichen Löhne.

Kantonale Zuständigkeit?

Der Stadtrat argumentierte in der Debatte, dass der Kanton für arbeitsrechtliche Angelegenheiten zuständig sei. Diese Aussage nahm SP-Kantonsrätin Eva Lemmenmeier als Vorlage für einen neuen Vorstoss. Sie will darin von der Regierung wissen, wie der Umgang im Kanton mit der Scheinselbständigkeit im Taxigewerbe sei.

Im Vorstoss verwies sie unter anderem auf ein Bundesgerichtsurteil vom Februar 2023, das festhält, dass das Verhältnis der Fahrerinnen und Fahrer zu Uber arbeitsrechtlich als Unselbständigkeit gelte.

Die Regierung soll unter anderem erklären, ob es bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) eine Praxis gebe für Fahrerinnen und Fahrer, die die Uber-App nutzten.

«Prüft die SVA generell bei Taxifahrerinnen und Taxifahrern, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt?», lautet eine weitere Frage.

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