Erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration
Ab Mitte Februar 2018 können sich junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, im erleichterten Verfahren einbürgern lassen.
Das Wichtigste in Kürze
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Die Einbürgerung dauert deutlich weniger lang und kostet auch weniger als die ordentliche Einbürgerung. Eine Person, die sich einbürgern lassen will, kann beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Gesuchsformular anfordern, wenn sie nicht älter als 25 Jahre ist. Wer am 15. Februar 2018 zwischen 26 und 35 Jahre alt ist, kann im Rahmen einer Übergangsregelung innert 5 Jahren ebenfalls ein Gesuch stellen. Die Personen müssen zudem in der Schweiz geboren sein, hier mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule besucht haben und eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Zudem müssen sie integriert sein: Als integriert gilt, wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Werte der Bundesverfassung beachtet, am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnimmt und sich um die Integration seiner Familie kümmert. Ferner dürfen sie die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden. Weitere Voraussetzungen sind: Ein Elternteil muss sich mind. zehn Jahre in der CH aufgehalten haben, wenigstens fünf Jahre hier die obligatorische Schule besucht haben. Ein Grosselternteil muss in der Schweiz ein Aufenthaltsrecht erworben haben oder schon hier geboren worden sein. Das Aufenthaltsrecht muss mit amtlichen Dokumenten glaubhaft gemacht werden.