Forderung der Parteien nach einem Strassenstrich an der Langstrasse
Zürcher Politiker fordern offizielle Strassenstrichzonen im Langstrassenquartier zum besseren Schutz von Sexarbeiterinnen.
Im Zürcher Langstrassenquartier sollen wieder offizielle Strassenstrichzonen bewilligt werden: Damit könnten Sexarbeiterinnen, die in diesem Gebiet sowieso tätig sind, besser geschützt werden, heisst es in einem Postulat von SP, Mitte, EVP, AL und Grünen.
Das Gebiet an und um die Langstrasse sei mit Clubs, Bordellen und Salons ein traditionelles Rotlichtviertel. Da es aber nicht zu den bewilligten Strassenstrichzonen gehört, dürfen hier Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter keine Freier auf der Strasse anwerben. Tun sie es dennoch, werden sie gebüsst.
Damit finde Sexarbeit und Prostitution rund um die Langstrasse «unter erschwerten Kontaktaufnahmemöglickeiten und in einem Kontext mit sehr hoher repressiver Polizeipräsenz» statt.
Sexarbeitende würden so in die Illegalität abgedrängt. Sie würden als «kriminalisierte Anwerber:innnen» gegenüber der Polizei misstrauischer. Sie seien auch für Mitarbeitende von Beratungs- und Fachstellen nur schwer zu erreichen.
Gewaltprävention kommt zu kurz
Gewaltprävention und Gesundheitsarbeit komme so zu kurz. «Der Stadtrat wird daher angehalten, geeignete Strassenabschnitte im Gebiet der Langstrasse als Strassenstrich zu bewilligen.»
Die Stadt Zürich hatte 2013 – insbesondere als Reaktion auf den Strassenstrich am Sihlquai – einen neuen Strichplan erlassen und eine Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) eingeführt.
Strikte Regeln für legale Sexarbeit
Strassenprostitution ist demnach nur in drei bestimmten Gebieten zu genau definierten Zeiten erlaubt. Sexarbeitende, die dort legal arbeiten, müssen gemäss PGVO handlungsfähig, krankenversichert und in der Schweiz erwerbsberechtigt sein.
Zudem müssen sie für 40 Franken eine entsprechende Bewilligung einholen. Bereits 2015 hatte die SP in einem Postulat – mit ähnlichen Argumenten wie im aktuellen Vorstoss – angeregt, dass der Stadtrat Strassenprostitution auch an der Langstrasse zulassen soll.