Gemeinderat erlässt allgemeines Feuerverbot
Aufgrund der andauernden niederschlagsfreien Periode, verbunden mit anhaltend warmen Temperaturen, hat der Gemeinderat die Situation, auch im Hinblick auf den bevorstehenden 1. August, bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk und des Feuerns im Freien beurteilt. Sowohl im Wald als auch auf Getreidefeldern, in Wiesen und in Böschungen herrscht eine grosse Trockenheit.

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Bereits kleine Funkenwürfe könnten Brände entfachen. Die Prognosen von Meteo Schweiz sagen weiterhin heisses und trockenes Wetter voraus. Abgesehen von vereinzelten Gewittern am Samstag, welche kaum zu einer Entspannung der aktuellen Lage führen dürften, sind keine Niederschläge angezeigt.
Aus diesen Gründen beurteilt der Gemeinderat Rafz die Brandgefahr als erheblich und hat für das Gemeindegebiet per sofort ein allgemeines Feuerverbot erlassen (§ 18 Abs. 1 und 2 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz vom 8. Dezember 2004). Dieses allgemeine Feuerverbot bedeutet konkret:
- Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
- Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden
- Kein Abbrennen von Feuerwerk
- Keine Höhenfeuer
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Gemeinderat. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
-Mitteilung der Gemeinde Rafz (mis)