Gemeinden beharren auf ihren Forderungen

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Luzern,

Die Luzerner Gemeinden beharren bei der Aufgaben- und Finanzreform 18 auf ihren Forderungen. Die maximale Gesamtbelastung der Gemeinden soll nicht mehr als 5 Millionen Franken betragen, teilte der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) am Montag mit.

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Am 6. Juli endet die Vernehmlassung zur Aufgaben- und Finanzreform 18, mit der Kanton und Gemeinden ihre Zuständigkeiten neu regeln wollen. Die Gemeinden trügen die Eckdaten der Vernehmlassungsbotschaft mit, teilte der VLG mit.

Zu einer definitiven Unterstützung der Aufgaben- und Finanzreform konnte sich der Verband nicht durchringen. Er hatte bereits Anfang Mai die vom Kanton geplanten Kostenverschiebungen auf die Gemeinden kritisiert. Der VLG bestätigte diese Haltung nun und fordert eine Schliessung der «bestehenden Lücke».

Bei der Lücke geht es um 16 Millionen Franken, wie Armin Hartmann, der beim VLG für die Finanzen zuständig ist, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Der Kanton will den Gemeinden im Rahmen eine Belastung von 21 Millionen Franken zumuten, für die Gemeinden liegt die Grenze bei 5 Millionen Franken. Der VLG schreibt, das Schliessen der Lücke sei realistisch. Ideen gebe es, sagte Hartmann. Spruchreif seien diese aber noch nicht.

Zudem soll die Mehrbelastung pro Einwohner und Jahr nach Ansicht des VLG in keiner Gemeinde 60 Franken übersteigen. Diese Verwerfungen seien teilweise noch massiv, sagte Hartmann.

Nicht in Frage kommt für den VLG, dass die Steuergesetzrevision 2020 zur Gegenfinanzierung eingesetzt wird. Die möglichen Entlastungen seien unsicher und würden den Gemeinden zu viel Risiko aufbürden, schreibt der VLG.

-Mitteilung der SDA (mis)

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