Gemeinderat passt Entschädigungsliste an
Art. 7 der Entschädigungsverordnung der Gemeinde Seuzach legt fest, dass der Gemeinderat zu Beginn einer neuen Legislaturperiode die Entschädigungen im Rahmen der für das Staatspersonal geltenden Teuerung anpassen kann. Diese einmalige Anpassung pro Legislaturperiode wurde bisher stets vorgenommen.
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In den Jahren 2014 – 2018 hat der Kanton Teuerungszulagen im Gesamtbetrag von 0,5 % aus-gerichtet. Dieser Ansatz ist in die angepasste Entschädigungsliste eingeflossen; auf weiterge-hende Erhöhungen oder Anpassungen wurde verzichtet. Ebenso auf eine teuerungsbedingte Aufwertung der Ansätze von Gemeinderat, Primarschulpflege und RPK.
Der Gemeinderat genehmigte die angepassten Ansätze und Entschädigungen und setzte diese auf Beginn der neuen Amtsdauer 2018 – 2022 in Kraft.
-Mitteilung der Gemeinde Seuzach (mis)