Genfer Staatsanwaltschaft untersucht Reise von Guillaume Barazzone
Das Wichtigste in Kürze
- Nach Pierre Maudet wird der nächste Genfer Politiker von der Staatsanwaltschaft befragt.
- Stadt- und Nationalrat Guillaume Barazzones Abu-Dhabi-Reise wird ebenfalls untersucht.
Der Genfer Staatsanwalt hat gegen den CVP-National- und Stadtrat Guillaume Barazzone ein Verfahren wegen Vorteilsnahme eröffnet. Dieses Verfahren richte sich formell gegen Unbekannt, und der Genfer CVP-Nationalrat und Stadtrat Guillaume Barazzone werde im Rahmen des Verfahrens befragt, erklärte Henri Della Casa, Sprecher der Justizverwaltung, gegenüber der Agentur Keystone-SDA. Er bestätigte einen entsprechenden Bericht der Westschweizer Zeitung «Le Temps». Barazzone müsse nun schriftlich Auskunft geben über seine Abu-Dhabi-Reise und deren Finanzierung.
Barazzone seinerseits erklärte heute Mittwoch, dass er die Einleitung eines Verfahrens gegen Unbekannt im Zusammenhang mit seiner Reise nach Abu Dhabi zur Kenntnis nehme. Er werde selbstverständlich vollständig mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten und alle notwendigen Erklärungen übermitteln. Er betonte erneut, dass es sich um eine private Reise gehandelt habe und seine öffentlichen Erklärungen dazu der Wahrheit entsprächen.
Barazzones Reise schon vor einer Woche in Kritik
Barazzone hatte vor einer Woche im Genfer Stadtparlament bei der Beantwortung einer Frage betreffend private Reisen von Exekutivmitgliedern bekannt gemacht, dass er sich vom 23. bis zum 26. November 2017 in Abu Dhabi aufgehalten habe und dort auch einem Formel-1-Grand-Prix-Rennen beigewohnt habe.
Diese Reise sei rein privat gewesen, erklärte Barazzone. Bezahlt wurde der viertägige Aufenthalt nach seinen Angaben vollumfänglich von einem Freund, einem spanischen Anwalt, der in Abu Dhabi lebt.
In den vergangenen Monaten hatte eine Einladung des Genfer FDP-Regierungsrates Pierre Maudet nach Abu Dhabi für Wirbel gesorgt. Dessen Luxus-Reise wurde vom Kronprinzen des Emirats, Scheich Muhammad Bin Zayid bin Al Nahyan, beglichen und nicht wie zunächst von Maudet behauptet, von «einem Freund eines Freundes».