GPK enttäuscht über neue Information im Fehlmann-Arbeitsvertrag
Marc Fehlmanns Arbeitsvertrag garantiert dem Museumsdirektor eine Lohnfortzahlung von über einem Jahr. Die GPK sieht Konfliktklärung nun nur noch als Farce.
Das Wichtigste in Kürze
- Museumsdirektor Marc Fehlmanns Arbeitsvertrag sorgt für erneuten Wirbel in der Affäre.
- Der Direktor erhalte bei vorzeitiger Vertragsauflösung seinen Lohn bis März 2022 bezahlt.
- Dies hätte der Gesamtregierungsrat jedoch absegnen müssen.
Der Fall um den inzwischen freigestellten Museumsdirektor Marc Fehlmann sorgt erneut für Wirbel. Der Auslöser ist der Arbeitsvertrag Fehlmanns. Darin steht, dass sich das Arbeitsverhältnis des Direktors spätestens per Ende März 2022 auflöst.
Falls der Arbeitsvertrag schon früher beendet werde, dann garantiere eine Klausel dem Direktor seine Lohnfortzahlung bis März 2022. Bislang hatte die Geschäftsprüfungskommission des Parlaments (GPK) angenommen, man könne an einer Konfliktlösung arbeiten, berichtet die «Basler Zeitung».
Mit dem Aufkommen dieser Information verkam der Konfliktklärungsprozess jedoch zur Farce, wie die GPK dies formuliert hatte. Die garantierte Lohnzahlung trete erst ab einer Auflösung im Januar 2021 ein. Für eine Lohnfortzahlung von mehr als einem Jahreslohn müsse aber der Gesamtregierungsrat sein Einverständnis geben, wie die Zeitung berichtet. Der Kommission soll jedoch kein solcher Beschluss vorliegen.