Grosser Rat Bern vertagt Debatte über ärztliche Medikamentenabgabe
Ärztinnen und Ärzte in Bern sollen Medikamente abgeben dürfen. Ein entsprechender Vorstoss im Grossen Rat wurde zurückgezogen und durch einen neuen ersetzt.
Ärztinnen und Ärzte sollen im Kanton Bern Medikamente abgeben dürfen. Das forderte ein Vorstoss im Grossen Rat. Am Donnerstag ist das Begehren zurückgezogen – und gleich ein neues eingereicht worden.
Die Motion war von Ratsmitgliedern aller Parteien mitgetragen worden. Sie forderte, dass Berner Haus-, Kinder- und Fachärztinnen und -ärzte im ganzen Kanton «zur uneingeschränkten Medikamentenabgabe ermächtigt werden» und entsprechend eine Privatapotheke führen dürfen.
Ein Systemwechsel würde die Ärztinnen und Ärzte stärken, waren die Motionärinnen und Motionäre der Ansicht. Der Kanton Bern würde «zu einem attraktiveren Standort für Grundversorgerpraxen». Das aktuelle Gesetz schränke die Bezugsfreiheit der Patientinnen und Patienten ein. Das sei nicht mehr zeitgemäss.
Vorstoss ohne Mehrheit
Im Vorfeld der Debatte hatte sich für die Motionärinnen und Motionäre jedoch abgezeichnet, dass sie keine Mehrheit finden würden. Sie zogen den Vorstoss deshalb zurück. «Die Verlierer sind die Ärztinnen und Ärzte», sagte Sprecherin Irene Hügli (SP). «Sie benötigen zeitnah Unterstützung.»
Zu diesem Zeitpunkt hatten die Motionärinnen und Motionäre aber bereits einen neuen, überarbeiteten Vorstoss eingereicht. Dieser hat in einer ersten Phase einen runden Tisch mit allen Beteiligten zum Ziel, wie Hügli auf Anfrage von Keystone-SDA sagte: «Ärztinnen, Apotheker, die Gesundheitsdirektion und weitere Akteure sollen zusammenkommen.» Das Ziel seien regional flexible Lösungen, damit die Bevölkerung möglichst niederschwellig an Medikamente komme.
Regelung seit 1984
Die aktuelle Regelung gilt seit 1984. Aktuell dürfen nur Ärztinnen und Ärzte in Ortschaften, in denen die Notfallversorgung mit Medikamenten nicht durch mindestens zwei öffentliche Apotheken abgedeckt ist, eine Privatapotheke betreiben. Hierzu benötigen sie eine Bewilligung.