Jäger erlegt irrtümlich eine Wölfin
Ein Walliser Jäger hat vergangene Woche während der Fuchsjagd versehentlich eine Wölfin erlegt. Die sterblichen Überreste der Wölfin wurden zur Untersuchung ins Tierspital von Bern gebracht, wie der Kanton Wallis am Montag mitteilte. DNA-Analysen sollen genauere Angaben zur Abstammung des Tieres liefern.
Zum versehentlichen Abschuss kam es bei einer sogenannten Fuchspassjagd, wie Peter Scheibler, Chef der DJFW, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Das sei eine typische Winterjagd auf den Fuchs, wobei die Tiere auf Luderplätze angelockt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Letzte Woche ist irrtümlicherweise ein Wolf ins Visier eines Jägers geraten.
- Nach dem Abschuss informierte der Mann umgehend die Wildhut.
- Die Staatsanwaltschaft hat bereits ein Verfahren eröffnet.
Nach dem irrtümlichen Wolfsabschuss informierte die Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) die Staatsanwaltschaft. Diese hat unterdessen ein Verfahren eröffnet.
Nachtsichtgeräte verboten
Diese Jagd finde ausschliesslich in der Nacht statt. Gemäss der eidgenössischen Jagdverordnung sind Nachtsichtgeräte als Zielvorrichtungen verboten, fügte Scheibler an. Der Kanton Wallis erteile auch keine Bewilligung für solche Geräte bei ordentlichen Jagden.
Erlaubt seien hingegen Wärmebildgeräte, die in keiner Verbindung zur Waffe stünden. Der Chef der Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere kann sich an keinen ähnlichen Fall im Kanton erinnern.
Ein Walliser Jäger hat vergangene Woche während der Fuchsjagd versehentlich eine Wölfin erlegt. Nachdem die Person den Irrtum festgestellt hatte, meldete sie den Abschuss unverzüglich der Wildhut.