JSVP Präsident Adrian Spahr könnte Job bei der Kapo Basel verlieren
Das «Zigeuner»-Plakat der Jungen SVP ist rassistisch. Das entschied das bernische Obergericht. Für JSVP-Präsident Adrian Spahr könnte dies Folgen im Job haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Junge SVP Kanton Bern verletzte mit einem Plakat das Rassismusstrafgesetz.
- Die beiden Co-Präsidenten Niels Fiechter und Adrian Spahr wurden verurteilt.
- Dem Polizisten Spahr droht beim Arbeitgeber, der Kapo Basel-Stadt, nun weiteres Ungemach.
Für das bernische Obergericht ist der Fall klar: Die Co-Präsidenten der Jungen SVP im Kanton Bern haben gegen das Rassendiskriminierungsgesetz verstossen. Das Gericht folgt damit der Beurteilung des Regionalgerichts Bern-Mittelland. Nils Fiechter und Adrian Spahr wurden zu Geldstrafen von je 30 Tagessätzen zu 160 respektive 120 Franken verurteilt, was 4800 respektive 3600 Franken ausmacht.
Auslöser war ein im Winter 2018 auf Facebook verbreitetes Plakat gewesen. Dieses zeigt einen vermüllten Transitplatz für Fahrende. Auf dem Plakat war zu lesen: «Millionenkosten für Bau und Unterhalt, Schmutz, Fäkalien, Lärm, Diebstahl, etc. – Gegen den Willen der Gemeindebevölkerung – Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner! Wählen Sie JSVP-Kandidaten in den Grossen Rat!»
Einwandfreier Leumund und keine Vorstrafen
Adrian Spahr ist neben seinem politischen Amt auch Polizist bei der Kantonspolizei Basel-Stadt. Hier könnte ihm nun Ungemach drohen. Denn: Das Anforderungsprofil verlangt einen «einwandfreien Leumund, keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister». Im Gelübde musste Spahr zudem die «Grundfreiheiten und Rechte der Menschen» anerkennen.
Was bedeutet die Verurteilung Spahrs also für seine Eignung für seinen Beruf als Polizist? «Die Kantonspolizei Basel-Stadt nimmt das jüngste Urteil aus Bern zur Kenntnis», sagt Toprak Yerguz, Mediensprecher beim Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt.
Adrian Spahr wurde versetzt
«Unabhängig von laufenden Verfahren spricht die Kantonspolizei Basel-Stadt ihre Mitarbeitenden an, wenn sie Kenntnis hat von ausserdienstlichen Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit als Polizeiangestellte ein Problem darstellen könnten.» Das habe man auch im Fall von Adrian Spahr getan.
Diesbezüglich war die Kapo bereits tätig geworden und beorderte Spahr in den Innendienst, erklärt Yerguz. «Der betroffene Mitarbeiter, der bereits zuvor auf die Thematik Rassismus angesprochen worden war, wurde im Januar nach dem erstinstanzlichen Urteil vom Frontdienst auf der Strasse abgezogen.»
Diese Entscheidung sei getroffen worden, zum Wohl des Mitarbeitenden und um «die Interessen der Kantonspolizei angemessen zu schützen». Für Spahr könnte es nach der Versetzung jedoch noch dicker kommen, wie Mediensprecher Yerguz andeutet.
«Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde die Polizeileitung personalrechtliche Massnahmen prüfen.» Die Jung-SVPler Spahr und Fiechter wollen das Urteil des Obergerichts indes ans Bundesgericht weiterziehen.