Zum Fest des jurassischen Volkes in Delsberg JU äussert sich Verfassungsrechtler Jean Moritz am Samstag über die Bedingungen der Jurafrage.
Auch 50 Jahre nach der Kantonsgründung bleibt die Jurafrage ungelöst. - keystone/Jean-Christophe Bott)

Die Jurafrage ist auch 50 Jahre nach Gründung des Kantons nicht gelöst. Sie verschwinde nicht durch den Zauber des Worts, sagte der Verfassungsrechtler Jean Moritz am Samstag am Fest des jurassischen Volkes in Delsberg JU zum runden Kantonsjubiläum. Die Situation sei aus rechtlicher Sicht nicht starr geregelt.

Der ehemalige Kantonsrichter und Ex-Präsident des jurassischen Verfassungsgerichts analysierte vor der internationalen Konferenz über das Selbstbestimmungsrecht im jurassischen Parlament die Bundesverfassung auf Möglichkeiten für eine Vereinigung des Jura.

Vor allem Berner Politiker würden behaupten, dass der Transfer von Moutier in den Jura am 1. Januar 2026 das Ende der Jurafrage bilde – die Zustimmung des Volks in beiden Kantonen im Herbst vorausgesetzt.

Selbstbestimmungsrecht als Grundlage der Jurafrage

Dabei handle es sich indessen um reine Rhetorik. «Niemand kann aus politisch-rechtlicher Sicht das Ende der Jurafrage dekretieren», argumentierte er. Der Artikel 53 in der Bundesverfassung beschreibe die Bedingungen für einen Kantonswechsel. Die Frage stelle sich, ob sie sich dabei auf das Prozedere für die Selbstbestimmung beschränke, oder ob sie ein Selbstbestimmungsrecht festschreibe.

Nach Moritz' Ansicht anerkennt die Verfassung im Sinne der Kohärenz das Selbstbestimmungsrecht. Dies könne eine Tür für neue Forderungen nach weiteren Gebietsanschlüssen an den Jura öffnen. Der Jura bestehe nicht nur aus dem Kanton Jura. Die Berner Kantonsverfassung anerkenne die Identität des Jura.

Darauf basierend erklärte Jean Moritz, die Frage der Schaffung eines Kantons im Jurabogen (Jura, Berner und Neuenburger Jura) könnte damit durchaus wieder auf den Tisch kommen.

Der internationalen Konferenz über das Selbstbestimmungsrecht gehören neben den jurassischen Autonomisten französische Minderheiten in Kanada und im italienischen Aostatal sowie «befreundete Völker» aus Korsika, Katalonien und Belgien an.

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