Kanton schafft Raumplanungsgesetz im zweiten Anlauf
Im zweiten Anlauf hat es nun geklappt: Der Schaffhauser Kantonsrat hat am Montag die notwendigen Anpassungen ans das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) verabschiedet.
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2016 hatte das Parlament die Vorlage durchfallen lassen. Nun hat der Regierungsrat das Vorhaben zweigeteilt. Ziel des RPG ist es, die Verfügbarkeit von Bauland zu fördern und eine weitere Zersiedelung zu stoppen. Bis zum 1. Mai 2019 sind die Kantone dazu verpflichtet, eine Mehrwertabgabe einzuführen.
Diese Mehrwertabgabe war vor zwei Jahren der strittigste Punkt und Hauptgrund dafür, dass sich der Kantonsrat erneut mit dem Thema befassen musste. Zum einen erfolgen die erforderlichen Anpassungen nun mit einer Änderung des Baugesetzes, zum anderen mit einem neu geschaffenen Mehrwertausgleichsgesetz (MAG).
Baugesetz ohne Gegenstimme beschlossen
Alle Fraktionssprecher betonten bereits beim Eintreten zur Baugesetzrevision, dass sie zu dem gefundenen Kompromiss stehen. So gab es auch keine weiteren Diskussionen und es folgte direkt an die erste Lesung die zweite. Schliesslich verabschiedete das Parlament die Änderung des Baugesetzes mit 48 zu Null Stimmen.
Der Bund schreibt vor, dass Bauzonen dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen müssen. Neu müssen Behörden eine Frist setzen, innerhalb derer ein Grundstück bebaut werden muss, wenn das öffentliche Interesse dies rechtfertigt. Gemeinden sollen mit den Grundeigentümern Verträge abschliessen können, die ein übertragbares Kaufrecht zugunsten der Gemeinde vorsehen.
Ausserdem wird das Baugesetz noch in verschiedenen weiteren Punkten angepasst. Neu dürfen Bauten, die den bestehenden Vorschriften nicht entsprechen, nach einem freiwilligen Abriss wieder aufgebaut werden. Bislang galt dies nur für den Fall, dass sie durch einen Unfall oder ein Feuer zerstört wurden.
Ausserdem dürfen Solaranlagen auf Dächern künftig ohne Baubewilligung installiert werden, und beim Ausbau von Dachgeschossen gibt es weniger Einschränkungen.
Kantonsrat kompromissbereit
Auch beim strittigsten Punkt, der Mehrwertabgabe, zeigte sich der Kantonsrat kompromissbereit. Er führte direkt anschliessend an die erste Lesung die zweite durch und genehmigte das neue Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) mit 45 zu sechs Stimmen.
Ein deutlicher Mehrwert entsteht dann, wenn ein Grundstück neu als Bauland eingezont wird. Der Bund schreibt vor, dass dann mindestens 20 Prozent des Mehrwerts abgegeben werden müssen.
In Schaffhausen soll bei Neueinzonungen ein Satz von 30 Prozent und bei Umzonungen von 20 Prozent gelten. Die Einnahmen werden dazu verwendet, um Grundeigentümer zu entschädigen, deren Land ausgezont wurde, sowie für raumplanerische Massnahmen der Gemeinden.
Uneinig war sich der Kantonsrat im ersten Anlauf vor zwei Jahren vor allem bei der Frage, ob eine Mehrwertabgabe auch bei Aufzonungen fällig werden sollte. Neu sollen nun die Gemeinden die Möglichkeit haben, einen kommunalen Mehrwertausgleich für Aufzonungen vorzusehen und zwar höchstens 20 Prozent.