Kanton St. Gallen weist Beschwerde gegen Stadtparlamentswahlen ab

Eveline Ketterer, Mitglied der Bewegung Aufrecht, akzeptiert die Abweisung ihrer Wahlbeschwerde durch das kantonale Innendepartement.

Parlamentssitzung
Das Stadtparlament der Stadt St.Gallen - St.Gallen

Das kantonale Innendepartement hat eine Wahlbeschwerde gegen die St. Galler Stadtparlamentswahlen vom Herbst vergangenen Jahres abgewiesen. Aufrecht-Mitglied Eveline Ketterer, welche die Beschwerde einreichte, akzeptiert den Entscheid.

Das Generalsekretariat des kantonalen Innendepartements bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen kürzlich erschienenen Bericht im «St. Galler Tagblatt», wonach die Beschwerde abgewiesen worden ist.

Eveline Ketterer wiederum akzeptiert den Entscheid und wird diesen nicht ans Verwaltungsgericht weiter ziehen, wie sie auf Anfrage schrieb. Sie verpasste die Wahl ins Stadtparlament.

Die Bewegung Aufrecht hatte die Wahlbeschwerde damit begründet, dass deren Resultate bei den Wahlen für das St. Galler Stadtparlament «nicht plausibel» seien.

Fehler bei Zählung führt zu Sitzverlust für FDP

Dafür fand der Kanton nun offenbar keine Anhaltspunkte. Einen Tag nach den Stadtparlamentswahlen vom 22. September musste die Stadt St. Gallen die am Sonntagabend bekanntgegebene Sitzverteilung korrigieren.

Der Grund war ein Fehler bei der Zählung. Auswirkungen hatte der Fehler etwa für die FDP. Statt eines Gewinns von vier zusätzlichen Sitzen ging ein Mandat verloren.

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