Zürcher Kantonsparlamentarier verschiedener Parteien wollen das «Tanzverbot» abschaffen und fordern eine Gesetzesänderung.
Drei Stunden lang Tanzen und trotzdem vor Mitternacht im Bett sein - bei «Mama geht Tanzen» feiern nicht nur Mütter mit kleinen Kindern.
Im Kanton Zürich soll Tanzen an allen Feiertagen erlaubt werden. Eine Motion fordert die vollständige Abschaffung der verbliebenen Bestimmungen des Tanzverbots. - Daniel Karmann/dpa

SP-, GLP- und ALG-Kantonsparlamentarier wollen «endlich» die «Überreste des Tanzverbots» abschaffen. Dies verlangen sie in einer am Mittwoch veröffentlichten Motion. Die Unterscheidung von Ruhetagen und hohen Feiertagen sei nicht mehr zeitgemäss, begründen sie den Vorstoss.

Der Regierungsrat solle dem Kantonsrat eine Gesetzesänderung vorlegen, welche die Einschränkungen von Tätigkeiten, Veranstaltungen und Anlässen, die spezifisch für die hohen Feiertage gelten, abschaffe, heisst es in der Motion.

Dabei solle weder die heutige Anzahl öffentlicher Ruhetage noch die heute geltenden Einschränkungen und Regelungen zu den öffentlichen Ruhetagen und dem Sonntagsverkauf geändert werden.

Kritik an überholten Traditionen

Die Motionärinnen und der Motionär sind der Ansicht, dass die Unterscheidung von Ruhetagen und hohen Feiertagen nicht mehr zeitgemäss sei.

Diese stamme aus einer Zeit der Tanzverbote an hohen christlichen Feiertagen. «Im Kanton Zürich ist die grösste Weltanschauungsgruppe jene der Konfessionslosen», sind sie überzeugt.

Fast niemand kenne beispielsweise mehr die religiösen Hintergründe des Eidgenössischen Bettages und könne nachvollziehen, weshalb dann zum Beispiel kommerzielle Ausstellungen auch heute noch verboten sein sollten, schreiben sie in der Motion.

Feiertage als Familienfeste

Die restlichen grossen oder hohen christlichen Feiertage würden von den meisten Zürcherinnen und Zürcher meist nur noch als Familienfeste, nicht aber religiös begangen. Wer nicht Schichtbetrieb arbeite, sei froh, an diesen Tagen nicht arbeiten zu müssen, habe aber kein Verständnis für Sonderregelungen.

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