Die bernischen Gemeinden sollen weiterhin keine Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen einrichten dürfen, da der Regierungsrat eine entsprechende Motion ablehnt.
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Fussgängerstreifen sind in Tempo-30-Zonen nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Das letzte Wort hat immer der Kanton. (Symbolbild) - keystone

Die bernischen Gemeinden sollen auch in Zukunft keine Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen einrichten dürfen. Der Regierungsrat lehnt eine entsprechende Motion ab.

Grossrat Francesco Rappa (Mitte/Burgdorf) argumentiert in seinem Vorstoss, die Gemeinden wüssten am besten, wo ein Fussgängerstreifen angebracht sei. Heute gebe es in Tempo-30-Zonen öfter Unsicherheiten in Sachen Vortritt.

Gemeinsamer Vorstoss von GLP, Grünen, FDP, SVP und SP

Unterzeichnet haben den Vorstoss auch Grossratsmitglieder von GLP, Grünen, FDP, SVP und SP.

Das Anliegen sei nicht umsetzbar, entgegnet die Regierung in ihrer am Montag veröffentlichten Antwort. Die Umsetzung widerspräche Bundesrecht.

Denn die Kantone dürften den Gemeinden zwar Signalisationsaufgaben delegieren, doch die Aufsichtspflicht liege zwingend bei den Kantonen.

Ausserdem seien Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen grundsätzlich unzulässig.

Ausnahmen nur bei besonderer lokaler Situation

Auch das sei auf Bundesebene geregelt. Ausnahmen seien nur möglich, wenn die lokale Situation eine besondere Vortrittsregelung notwendig mache – zum Beispiel in der Nähe einer Schule oder eines Altersheims.

Genehmigen müsse dies aber der Kanton. Das Tiefbauamt prüfe dies jeweils situationsbezogen und gebe den Gesuchen wenn möglich statt.

Einen Vorstoss mit derselben Forderung hat der Grosse Rat schon 2013 angenommen. Er blieb folgenlos, denn aufgrund des übergeordneten Rechts musste er als unerfüllbar abgeschrieben werden.

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