Kindergarten soll auch in Graubünden obligatorisch werden

Keystone-SDA Regional
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Chur,

Der Kindergarten soll auch in Graubünden obligatorisch werden, wie es bereits in allen anderen Schweizer Kantonen der Fall ist.

Kindergarten
Der Kanton Graubünden plant, den Kindergarten obligatorisch zu machen und die Lehrerlöhne anzuheben. (Symboldbild) - dpa/dpa/picture-alliance

Der Kindergarten soll wie in allen anderen Schweizer Kantonen auch in Graubünden obligatorisch werden. Dies ist einer von vielen Punkten in der Debatte rund um die Teilrevision des kantonalen Volksschulgesetzes, die der Grosse Rat am Mittwoch in seiner Dezembersession berät.

Was den Kindergarten angeht, ist Graubünden im interkantonalen Vergleich im Hintertreffen. Nicht nur das fehlende Obligatorium, sondern auch der sehr tiefe Lohn der Lehrpersonen auf dieser Stufe gilt es in der Dezembersession zu überarbeiten.

61'620 Franken im Jahr verdient eine Kindergartenlehrperson gemäss der Botschaft der Regierung in Graubünden im ersten Jahr. Das sind 20 Prozent weniger als der zweittiefste Einstiegslohn, der im Kanton Schwyz ausgerichtet wird. Nun sollen die Löhne an die der Primarlehrpersonen angeglichen werden, die ebenso einen Studienabschluss auf Bachelorstufe für die Berufsausübung brauchen.

Lohngleichheit ab August 2025

Geht es nach der Regierung, sollen Kindergartenlehrpersonen ab August 2025 78'000 Franken Einstiegslohn erhalten. Auch die Löhne der Primarlehrpersonen sollen auf dieses Niveau angehoben werden. Sie bekamen bisher 72'000 Franken im ersten Jahr. Eine solche Lohngleichheit zwischen den beiden Stufen wurde Stand 2020 bereits in zwölf anderen Kantonen so umgesetzt.

Weitere Lohnanpassungen auf höheren Stufen sind ebenso vorgesehen, aber auch umstritten, wie der Beginn der Debatte am Dienstagabend zeigte. In der vorberatenden Kommission seien sich laut der Kommissionspräsidentin Gabriela Menghini-Inauen (SVP) die Räte auch nicht einig über das Kindergartenobligatorium und die Einführungsklassen gewesen.

Neue Regelungen für Spitalschulen

Letztere sollen mit der Teilrevision möglich gemacht werden. Der Grosse Rat befasst sich während der Dezembersession nach 12 Jahren wieder mit dem Gesetz über die Volksschule. Demnach sei der Handlungsbedarf gross, so René Epp von der Mitte-Fraktion. Neben den Löhnen, dem Obligatorium und den Einführungsklassen sollen die Finanzierung der Spitalschulen und die Regelschulpauschalen angepasst werden.

Weiter soll der Kanton künftig Klassenlager und Exkursionen mitfinanzieren. All diese Änderungen würden Mehrkosten von 17,4 Millionen Franken pro Jahr verursachen.

Ein Löwenanteil von 14 Millionen Franken fällt dabei auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer.

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Kommentare

User #2028 (nicht angemeldet)

Sicher ab 2 jährig mit einem Handy.damit die Eltern Ruhe haben !

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