Kriminalgericht verurteilt Berufseinbrecher
Das Luzerner Kriminalgericht hat zwei auf Fotostudios spezialisierten Berufseinbrecher verurteilt. Der 35- und der 38-jährige Pole werden für zehn Jahre des Landes verwiesen. Die am Sonntag publizierten Urteile, die im abgekürzten Verfahren zustande kamen, sind rechtskräftig.
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Die beiden Einbrecher flogen mit einem Kollegen, der als ihr Chauffeur fungierte, am 17. Januar 2017 von Warschau in die Schweiz, wo sie eine Ferienwohnung gemietet hatten. Ausgerüstet mit einer Liste von Fotofachgeschäften, machten sich die Männer in den folgenden Nächten auf Einbruchstour. Am 21. Januar 2017 wurden sie auf einem Autobahnparkplatz im Kanton Solothurn festgenommen.
Das Kriminalgericht hatte vier Einbrüche und einen Einbruchsversuch in den Kantonen Luzern, Basel Land und St. Gallen zu beurteilen. Ein Mal wurde das Trio von einem bellenden Hund, zwei Mal von einer Alarmanlage gestört.
Nur in einem Fall machte das Trio Beute: Aus einem Fotostudio im Kanton Luzern entwendete es Fotoausrüstungen und Bargeld im Wert von 165'000 Franken. Der Sachschaden beläuft sich insgesamt auf über 17'000 Franken.
Meist ging das Trio so vor, dass der 35- und der 38-Jährige den Einbruch begingen und ihr Kumpane im Auto wartete. Für das Gericht handelten die Männer bandenmässig. Die Häufigkeit der Taten in kurzer Zeit und die grosse Beute zeigten, dass sie die Einbrüche nach Art eines Berufs ausgeübt hätten.
Einschlägig vorbestraft
Die beiden Einbrecher gaben die Taten zu, allerdings erst zwei Monate nach der Verhaftung und nachdem sie ihnen mit DNS- und Schuhspuren nachgewiesen worden waren. Beide sind in Polen einschlägig vorbestraft.
Der 38-Jährige führte bei seiner Verhaftung eine in Polen gestohlen Uhr im Wert von 11'000 Franken mit sich. Der 35-Jährige war zudem in Deutschland wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt worden. Er habe sich, schrieb die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift, auf hochpreisige Fotofachartikel spezialisiert.
Das Gericht verurteilte die beiden Einbrecher des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls sowie der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs sowie wegen Verstössen gegen das Ausländergesetz. Der 35-jährige wurde zu zwei Jahren und neun Monaten, der 38-jährige zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Letzterer wurde zusätzlich verurteilt, weil er zu schnell Auto gefahren war.
Die beiden Einbrecher befinden sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Sie werden für zehn Jahre des Landes verwiesen. Ferner müssen sie Verfahrenskosten über 10'000 Franken übernehmen.
Der Kumpane der beiden Einbrecher, der vor allem als Chauffeur fungiert hatte, war bereits im Frühling zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten und einer Busse von 1010 Franken verurteilt worden. Auch er wird zehn Jahre lang die Schweiz nicht wieder betreten dürfen.
-Mitteilung der SDA (mis)