Massnahmenkritiker warnen, Grundrechte im Kanton Bern abzubauen
Die Implementierung der Notgesetzgebung in Bern trifft auf Ablehnung. Zwei kritisch eingestellte Organisationen raten zur Zustimmung.
Die Einführung der dringlichen Gesetzgebung im Kanton Bern stösst auf Widerstand. Zwei massnahmenkritische Organisationen empfehlen ein Nein zu der Vorlage, die am 3. März vors Volk kommt.
Die Verfassungsänderung sei demokratiefeindlich, teilten die Freunde der Verfassung und die Bewegung Mass-Voll mit. Beide Organisationen wurden als Kritiker der Corona-Massnahmen bekannt.
Stimme das Volk zu, könne im Kanton Bern jedes beliebige Gesetz als «dringlich» erklärt werden, argumentieren sie. Die Referendumsfrist müsste nicht abgewartet werden, das Gesetz würde sofort in Kraft treten.
Gefahren einer unbedachten Bestimmung
Erst nach einem halben Jahr käme es vors Volk. «In diesen sechs Monaten kann eine unbedachte Bestimmung sehr viel Unheil anrichten», heisst es in der Mitteilung.
Für wirklich dringliche Anliegen gebe es schon heute ausreichende gesetzliche Grundlagen, beispielsweise im Fall einer Bedrohung der Landesgrenzen. Auf kantonaler Ebene bestehe kein Handlungsbedarf.
Hinter der Vorlage stehen der Grosse Rat und der Regierungsrat. Ihrer Meinung nach stärken dringliche Gesetze die Handlungsfähigkeit und Rechtsstaatlichkeit, da so rasch Rechtsgrundlagen geschaffen werden könnten.
Die nötige Zweidrittelsmehrheit im Grossen Rat und die obligatorische Volksabstimmung verhinderten den Missbrauch des Instruments.