Moosseedorf: Ladina Kirchen verhindert Ausgehverbot für Jugendliche

Katharina Lehmann
Katharina Lehmann

Bern Nord,

Moosseedorf muss einen Rückzieher machen. Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen hält das Ausgehverbot für Jugendliche für unverhältnismässig und greift ein.

Ladina Kirchen
Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Ausgehverbot für Jugendliche wurde in Moosseedorf zurückgewiesen.
  • Die Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen (SP) hielt die Regelung für unverhältnismässig.

Die Gemeinde Moosseedorf rudert zurück: Das Ausgehverbot für Jugendliche ist Geschichte. Die Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen (SP) hiess eine Beschwerde gut, wie ein Bericht der «Berner Zeitung» zeigt.

Die Regelung, die unter 14-Jährigen den Ausgang ab 22 Uhr und unter 16-Jährigen ab 23 Uhr verbot, sei unverhältnismässig. Und: Das Verbot schränke die Grundrechte der Jugendlichen ein.

Ist ein Ausgehverbot für Jugendliche wirklich sinnvoll?

Kantonale Uneinigkeit

In Moosseedorf ist man unglücklich über den Entscheid, heisst es: Gemeindepräsident Stefan Meier wünscht sich eine einheitliche Linie des Kantons. Er bemängelt die ungleichen Regeln im Kanton Bern.

Die kantonale Sicherheitsdirektion (SID) betont die Autonomie der Gemeinden. Die Gemeinden seien selbst verantwortlich für ihre Ortspolizeireglemente, heisst es.

Die SID weist darauf hin, dass Ausgehbeschränkungen rechtlich umstritten sind. Ein Grundsatzurteil wäre wünschenswert für mehr Rechtssicherheit.

Übrigens: Laut der BZ halten andere Gemeinden wie Lyss und Studen am Ausgehverbot fest.

Kommentare

User #4820 (nicht angemeldet)

Viele Eltern wären froh, wenn hier klare Regeln gelten würden. Ich mag mich nämlich noch gut erinnern, dass unsere Kinder mit sechzehn immer «als einzige!!!» um zwölf heimzukommen hatten, während andere ( ??? ) zu beliebig späten Zeiten unkontrolliert daheim eintrafen und deren Eltern offensichtlich ohne Probleme gut durchschliefen.

User #3459 (nicht angemeldet)

Es ist eh klar, dass das widerrechtlich war. Wann wird der Gemeinderat dem Haftrichter vorgeführt?

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