Moutier-Abstimmung: Kantonswechsel bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen
Die Stimmberechtigten von Moutier hatten sich im Juni 2017 mit knappem Mehr für den Wechsel zum Kanton Jura ausgesprochen. Acht Abstimmungsbeschwerden sind dazu noch immer beim Regierungsstatthalter hängig.
Im Rahmen einer dieser Beschwerden wiesen sechs Unterzeichner auf ein kursierendes Gerücht hin, wonach Stimmzettel «gekauft» worden seien. Das rief die regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland auf den Plan. Sie befragte insgesamt 28 Personen. Die Verdachtsmomente liessen sich aber nicht erhärten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Abstimmung über den Kantonswechsel der Kleinstadt Moutier bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen.
- Die Berner Staatsanwaltschaft fand keine Beweise, dass das Abstimmungsverfahren beeinflusst worden sei.
Die Abstimmung über den Wechsel der bernjurassischen Kleinstadt Moutier zum Kanton Jura bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Berner Staatsanwaltschaft hat keine Hinweise gefunden, dass Stimmzettel «gekauft» worden wären.
Die Staatsanwaltschaft fand nach eigenen Angaben keine Beweise, dass Einfluss auf das Abstimmungsverhalten ausgeübt worden wäre. Auch das Gerücht, Stimmzettel seien planmässig ausgefüllt worden, liess sich nicht erhärten.
Im Rahmen einer dieser Beschwerden wiesen sechs Unterzeichner auf ein kursierendes Gerücht hin, wonach Stimmzettel «gekauft» worden seien. Das rief die regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland auf den Plan. Sie befragte insgesamt 28 Personen. Die Verdachtsmomente liessen sich aber nicht erhärten.