Nidwalden justiert beim Stipendiengesetz nach
Im Kanton Nidwalden sollen Personen, die noch bei den Eltern leben, neu auch Wohnkosten bei der Berechnung zu Stipendien anrechnen können. Das ist eine von mehreren Korrekturen, die der Regierungsrat mit einer Teilrevision zum Stipendiengesetz umsetzen will. Zurzeit können Gesuchsteller im Kanton Nidwalden, die noch bei den Eltern leben, keinen Beitrag fürs Wohnen anrechnen.
Wegen den hohen Mietzinsen und zum «Ausgleich eines Missverhältnisses gegenüber dem selbständigen Wohnen», will der Regierungsrat dies ändern, wie er am Donnerstag mitteilte. Zudem plant er, zur Förderung des «lebenslangen Lernens» die Altersgrenze für den Bezug von Ausbildungsdarlehen von 40 auf 50 Jahre zu erhöhen und die Zulagen an die Nachbarkantone Uri und Obwalden «anzugleichen».
Ausbildungsbeiträge unter Prognose
Ausserdem soll die Eingabefrist für Stipendiengesuche von zwei auf vier Monate nach Ausbildungsbeginn verlängert werden. Der Regierungsrat gab in den vergangenen Jahren rund 800'000 Franken für Ausbildungsbeiträge aus, hiess es in der Mitteilung. Damit hätten sie sich rund 100'000 Franken unter dem Wert befunden, der beim totalrevidierten Stipendiengesetz 2019 prognostiziert wurde.
Die finanziellen Auswirkungen bewegten sich nun in einer ähnlichen Höhe, schrieb der Regierungsrat. Mit der Vorlage könne die Unterstützung durch Ausbildungsbeiträge verbessert werden, wird Bildungsdirektor Res Schmid (SVP) in der Mitteilung zitiert. Die Pläne des Regierungsrats gehen nun in die Vernehmlassung und dürften im Frühling 2025 im Landrat diskutiert werden.
In Kraft treten sollen sie am 1. August 2025.