Nidwaldner Richter sollen Interessenbindungen offenlegen
Künftig sollen Richter, Staatsanwälte und Mitglieder der Schlichtungsbehörden ihre Nebentätigkeiten offenlegen.
Die Mitglieder der Nidwaldner Justizbehörden sollen ihre Interessenbindungen offenlegen. Was neu für die Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Schlichtungsbehörden gelten soll, gilt bereits für den Regierungs- und den Landrat. Auch in Uri könnte es bei den Behörden bald mehr Transparenz geben.
Der Nidwaldner Regierungsrat hat den Entwurf einer Teilrevision des Gerichtsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 28. März 2025. Mit den neuen Regeln setzt die Regierung eine Motion um, welche der Landrat 2022 gutgeheissen hatte, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte.
Neu sollen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Mitglieder der Schlichtungsbehörden ihre weiteren Tätigkeiten offenlegen. Dabei geht es um berufliche Haupt- und Nebentätigkeiten oder um Funktionen in Aufsichts- und Führungsgremien.
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Von der Offenlegung ausgenommen bleiben sollen ehrenamtliche Tätigkeiten, die keine unmittelbaren beruflichen Interessenkonflikte bergen würden, teilte die Staatskanzlei mit.
Das Register soll jeweils auf Anfang Jahr aktualisiert werden. Aufgeschaltet wird es auf der Website des Kantons Nidwalden.
Einen Schritt hin zu einer gesetzlich regulierten Transparenz könnte auch der Kanton Uri machen. Wie der Regierungsrat am Freitag bekannt gab, heisst er eine Motion von Jonas Imhof (SP) gut, welche die Offenlegung der Interessenbindungen von Regierungs- und Landratsmitgliedern fordert.
Uri folgt dem Beispiel Nidwaldens
Er begrüsse eine solche gesetzliche Regelung, teilt der Regierungsrat mit. Er weist darauf hin, dass seine Mitglieder bereits heute ohne gesetzliche Verpflichtung freiwillig ihre beruflichen Nebentätigkeiten deklarierten.
Der Landrat wird am 5. Februar über die Motion befinden. Gemäss Regierungsrat trägt die Leitung des Parlaments die Stossrichtung der Motion mit.