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Obwaldner Parlament will Altersgrenze für Kantonspersonal ausbauen

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Der Obwaldner Kantonsrat debattiert über die Anstellungsbedingungen der kantonalen Verwaltung und Lehrpersonen.

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Die Obwaldner Fahne hängt am Regierungsgebäude. - Keystone

Der Obwaldner Kantonsrat hat am Donnerstag die Diskussion über die Anstellungsbedingungen der kantonalen Verwaltung und der Lehrpersonen gestartet. Für Diskussionen sorgte die Einführung der Möglichkeit bis zum 72. Altersjahr arbeiten zu können.

Statt bis 67 sollen kantonale Mitarbeiter bis 72 arbeiten können, schlug die Regierung vor. Die FDP beantragte eine Senkung der Altersgrenze auf 70 Jahre und dies auch nur bei einem hauptberuflichen Dienstverhältnis. Nebenberufliche Tätigkeiten sollten nur im Ausnahmefall möglich sein.

Forderung nach individueller Entscheidung

Die SP-Fraktion hielt die Altersgrenze von 72 Jahren für «willkürlich» und beantragte die Streichung der Grenze. Die Behörden sollen individuell entscheiden, wer die Fähigkeiten mitbringt, weiterzuarbeiten, sagte Eva Morger (SP).

Weitere Änderungen des Personalrechts sehen vor, dass Eltern während des Mutter- oder Vaterschaftsurlaubs Anspruch auf 100 Prozent ihres Grundlohns haben. Zudem sollen die Ferien bis zum 49. Lebensjahr um fünf Tage, bis zum 59. Lebensjahr um drei Tage erhöht werden.

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Gilt die Altersgrenze auch für das Parlament ?

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