Pierre Maudet bürgerte libanesischen Bankier im Eilverfahren ein
Der ehemalige Genfer Staatsrat Pierre Maudet verhalf einem Bankier zum Schweizer Pass. Ein Zusammenhang zur skandalösen «Luxusreise» ist nicht auszuschliessen.
Das Wichtigste in Kürze
- 2021 wurde Pierre Maudet wegen «Vorteilsannahme» verurteilt. Jetzt plant er sein Comeback.
- Interne Mails zeigen nun: Er hat einem libanesischen Bänker zum Schweizer Pass verholfen.
- Die Einbürgerung im Eilverfahren könnte mit der skandalösen «Luxusreise» zusammenhängen.
Der ehemalige Genfer FDP-Staatsrat Pierre Maudet muss auf eine lange Liste von bestenfalls fragwürdigen Entscheidungen zurückblicken. Das Polizeigericht hatte den Politiker im Februar 2021 wegen Vorteilsannahme verurteilt: Eine zweifelhafte «Luxusreise» nach Abu Dhabi kostete ihn sowohl die Mitgliedschaft in seiner Partei, als auch den Einsitz im Staatsrat.
Doch jetzt will der Genfer zurück in die Regierung: Mit seiner Bewegung «Libertés et Justice sociale» (Freiheiten und soziale Gerechtigkeit) befindet er sich derzeit inmitten des Wahlkampfes.
Weiterer Skandal um Pierre Maudet?
Wie eine weitere Recherche des «Tagesanzeiger» nun aufdeckt, war Pierre Maudet während seiner Amtszeit noch in einen weiteren Skandal verwickelt. Augenscheinlich hatte sich der Genfer eigens dafür eingesetzt, das Einbürgerungsverfahren eines libanesischen Bankiers erheblich zu beschleunigen. Der Bankier arbeitete einst mehrere Jahre in Genf, kehrte später aber ins Ausland zurück. 2015 wollte er sich dann im Kanton Schwyz einbürgern lassen.
Gemäss internen E-Mails begann im Sommer 2015 ein reger Austausch über eine Einbürgerung zwischen dem damaligen Staatsrat und dem Bankier: Eingangs hiess es, der Libanese erfülle die Anforderungen für einen Einbürgerungsantrag in Schwyz nicht. Doch der Staatsrat liess sich davon nicht beeindrucken.
Einbürgerung im Eilverfahren
Denn im September 2015 kam plötzlich Bewegung in das Dossier des Libanesen – sämtliche Probleme lösten sich in Luft auf. In der internen Korrespondenz hiess es, man verfüge über Techniken, mit denen sich die nötige Niederlassungsdauer virtuell verkürzen lasse.
Der Bankier solle sich rückwirkend per 1. Juli 2015 in Genf niederlassen – auf diese Weise könne sein Einbürgerungsantrag «ab dem 30. Juni 2016» eingereicht werden. Man werde alles dafür tun, denselben schnellstmöglich zu behandeln.
Zusammenhang mit Vorteilsannahme
Das Gesuch wurde gemäss Recherchen von Radio «RTS» im Oktober 2016 eingereicht – am 15. März 2017 bekam der Libanese das Schweizer Bürgerrecht. Dass die Einbürgerung binnen eines halben Jahres geregelt war, wirft zweifelsohne Fragen auf. Weshalb erteilte der Staatsrat dem Vorhaben «grünes Licht», obwohl seine Mitarbeiter überzeugt waren, dass die Einbürgerung nicht möglich war?
Die Frage drängt sich auf, ob die Ratschläge Maudets und die Einbürgerung im Eilverfahren in Zusammenhang mit der Vorteilsannahme stehen. Schliesslich waren es «libanesische Kontakte» Maudets, die ihren Einfluss in Abu Dhabi spielen liessen, um die skandalöse «Luxusreise» zu ermöglichen.
Gegenüber dem «Tagesanzeiger» versicherte Pierre Maudet, er könne sich zur Angelegenheit nicht äussern. Dabei verweist er auf das Amtsgeheimnis. Der Bankier wiederum gibt über einen Anwalt zu Protokoll: Er habe keinerlei Kenntnis von «direkten oder indirekten Unterstützungsmassnahmen» im Zusammenhang mit der Einbürgerung.