Politische Werbung auf Grosssiloballen bleibt in Aargau bestehen

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Der Kanton Aargau lehnt die Neutralität von Politwerbung auf landwirtschaftlichen Pachtflächen ab.

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Ein Heuballen liegt auf einer Wiese. (Symbolbild) - Pixabay

Im Kanton Aargau soll das Aufstellen von Wahl- und Abstimmungswerbung auf landwirtschaftlichen Pachtflächen der öffentlichen Hand möglich bleiben.

Der Regierungsrat sieht in der Praxis keine rechtliche Möglichkeit, um mit Auflagen eine politische Neutralität der Politwerbung zu garantieren.

Die innenpolitische Neutralität sei kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, schrieb der Regierungsrat in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zu einem Postulat aus den Reihen von GLP, Grünen, Mitte, SP und EVP.

Forderungen nach politischer Neutralität

Die Postulanten fordern, dass die politische Neutralität der Politwerbung auf den vom Kanton verpachteten 400 Landwirtschaftsflächen gewährleistet werde. Der Regierungsrat lehnt das Postulat ab. Obwohl es im Vorstoss nicht erwähnt ist, richtet sich die Forderung vor allem gegen die SVP.

Der Regierungsrat hat nach eigenen Angaben grundsätzlich Verständnis für das Anliegen der Grossrätinnen und Grossräte. Man beurteile die Gewährleistung der politischen Neutralität ebenfalls als hohes Gut.

Pächter sind nicht an Grundprinzipien gebunden

Private seien grundsätzlich jedoch nicht an eine politische Neutralität gebunden. Sie könnten ausnahmsweise an die öffentlich-rechtlichen Grundprinzipien gebunden sein, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen würden.

«Die Bewirtschaftung der verpachteten Flächen ist aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, stellt aber keine öffentliche Aufgabe dar», hielt der Regierungsrat fest: «Der Kanton könnte das Land auch brachliegen lassen.»

landwirtschaft
Landwirtschaft bei Wohlen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Daher seien die Pächterinnen und Pächter nicht an die öffentlich-rechtlichen Grundsätze gebunden. Eine privatrechtliche Verpflichtung zur Errichtung oder Duldung von Wahl- und Abstimmungsplakaten werde den Pächtern in den Verträgen des Kantons keine auferlegt.

Unmut über ungleiche Behandlung

Die Postulanten stören sich an der Politwerbung auf von der öffentlichen Hand verpachteten Flächen. Auf diesen Flächen würden pünktlich acht Wochen vor dem Wahltermin optimal auf die Strassen ausgerichtet, grosse Siloballen kunstvoll zu Pyramiden aufgerichtet, hiess es.

Kurz darauf würden die Siloballen mit ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten bebildert. Viele Kandidierende erlebten regelmässig, dass ihre Plakate auf solchen Flächen nicht gleichermassen toleriert oder sogar entfernt würden, wurde bemängelt. Alle Kandidierenden müssten gleich behandelt werden.

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Kommentare

Luxy-1

Oh da gabs ja doch mal einen demokratischen Entscheid für Meinungsfreiheit.

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