Polizeiangehörige sollen Berner Grossratsamt ausüben dürfen

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Berner Polizistinnen und Polizisten dürfen künftig in den Grossen Rat gewählt werden

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Berner Polizei erhält grünes Licht für politische Ämter. (Symbolbild) - Kantonspolizei Bern

Polizistinnen und Polizisten sollen sich künftig in den Grossen Rat wählen lassen dürfen. Das hat das Berner Kantonsparlament am Dienstag beschlossen.

Der bernische Grosse Rat nahm eine überparteiliche Motion von Patrick Freudiger (SVP) mit 129 Ja- zu 17 Nein-Stimmen bei sechs Enthaltungen deutlich an. Nun muss die Regierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten.

Die Motion verlangte, dass Polizistinnen und Polizisten «ohne höhere Kaderfunktion» künftig ein Amt im Grossen Rat annehmen und ausüben dürfen.

Auch andere Kantonsangestellte wie beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer dürften sich in den Grossen Rat wählen lassen, sagte Motionär Freudiger. Es sei deshalb sinnvoll, Polizistinnen und Polizisten «direkt im Grossen Rat zu haben».

Fachwissen der Ordnungshüter gefragt

Dieser Meinung waren grossmehrheitlich auch die verschiedenen Fraktionen. «Es kann ein Vorteil sein, wenn das Parlament das Fachwissen von Polizistinnen und Polizisten nutzen kann», sagte etwa Sarah Gabi Schönenberger namens der SP/Juso-Fraktion.

Kritisiert wurde, dass die Motion lediglich einer spezifischen Berufsgruppe den Zugang zum Grossen Rat gewähren wollte, während andere weiterhin draussen bleiben müssten. Ebenfalls gab es einzelne Bedenken bezüglich der Einhaltung der Gewaltenteilung. Das Anliegen fand dennoch einen grossen Rückhalt.

Gesetzesänderungen in Sicht

Die Unvereinbarkeit eines Grossratsmandats mit gewissen Funktionen des Kantons wird heute bereits auf Gesetzesstufe im Gesetz über den Grossen Rat (GRG) geregelt. Dieses muss nun entsprechend angepasst werden.

Kommentare

User #4669 (nicht angemeldet)

Ein eigentlicher Sündenfall. Eine bedeutende Eigenschaft eines Rechtsstaats ist die Gewaltentrennung. Wenn jetzt Mitglieder der Exekutive (Polizisten sind als Hüter des Gesetzes Mitglieder davon) auch in der Legislative (Parlament, Gesetzgeber) tätig sind, besteht ein ausgewiesener Interessenkonflikt.Quo vadis, Schweiz?

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Alec von Graffenried ESC