Regierungsrat weist Stimmrechtsbeschwerde ab
Der Regierungsrat weist die Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmungsbotschaft «Emmenstimmt» in allen Punkten ab. Der Entscheid des Regierungsrates stützt die Argumentation des Gemeinderates vollumfänglich.
Das Wichtigste in Kürze
- Regierungsrat weist Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmungsbotschaft «Emmenstimmt» vollumfänglich ab
- Abstimmung findet wie geplant am 4. März 2018 statt
- Gemeinderat zufrieden mit dem Entscheid des Regierungsrates, aber nicht überrascht
Der gestrige Entscheid des Regierungsrates hält fest, dass die Ausführungen des Gemeinderates in seiner Abstimmungsbotschaft «Emmenstimmt» ausreichend sachlich und objektiv« sind. Keinem der von den Einsprechern vorgebrachten Einwände wurde stattgegeben. Ein Bedarf, die Abstimmung zu verschieben oder eine Korrektur von Erläuterungen vorzunehmen, ergibt sich somit nicht. Weiter heisst es in der Begründung, dass die «Stimmberechtigten von Emmen gestützt auf die zugänglichen Informationen in der Lage sind, ihre Meinung umfassend zu bilden und ihren Willen frei, zuverlässig sowie unverfälscht zum Ausdruck zu bringen".
Gemeindepräsident Rolf Born zeigt sich denn auch zufrieden mit dem Entscheid aber nicht überrascht: «Wir haben mit diesem Entscheid gerechnet und sind froh, dass sämtliche falschen Vorwürfe vom Tisch sind».
Die Stimmbevölkerung von Emmen wird somit am 4. März 2018 wie vorgesehen auch über die Vorlage «Rückbau des Betagtenzentrums Herdschwand» abstimmen können.