Der Bündner Stromkonzern Repower hat vor Bundesverwaltungsgericht gegen die Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) den Kürzeren gezogen. Streitfrage war die Berechnungsmethode für die Tarife.
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Strittig ist die Frage trotz des Entscheides des Bundesverwaltungsgerichts allenfalls immer noch, weil Repower einen Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht prüft, wie die Energieunternehmung am Montag mitteilte.

Die ElCom, die Regulationsbehörde der Strombranche, hatte in ihrer Teilverfügung zwar nicht die Stromtarife von Repower kritisiert, aber deren Berechnungsmethode für die Grundversorgung.

Konkret ging es darum, ob Kraftwerke, Beteiligungen und Langfristverträge, die der Konzern für den nationalen und internationalen Energiehandel benötigt, in der Tarifberechnung berücksichtigt werden müssen oder nicht. Der Energiekonzern wollte diese Grundsatzfrage gerichtlich klären lassen, um Rechtssicherheit für die Zukunft zu haben.

Das Bundesverwaltungsgericht stützte in der Hauptsache die Auffassung der ElCom, wonach bei der Tarifberechnung alle Anlagen einbezogen werden müssen. Nur in einem Nebenpunkt wurde die Sache an die ElCom zurückgewiesen.

Repower will den Entscheid über einen Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht eigenen Angaben zufolge zu einem späteren Zeitpunkt kommunizieren.

sda (vas)

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