Rosengarten-Kredit durchläuft nochmals parlamentarische Hürden

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Solothurn,

Die Botschaft für die Umnutzung der Liegenschaft Rosengarten in Solothurn in ein Verwaltungsgebäude muss noch einmal dem Kantonsrat vorgelegt werden.

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Das Bundesgericht hatte im Frühling eine Beschwerde des früheren Kantonsrates Markus Schneider (SP) abgelehnt, wonach das Geschäft nachträglich dem obligatorischen Referendum zu unterstellen sei. Es stellte aber fest, dass es dem fakultativen Referendum hätte unterstellt werden sollen.

Das Bundesgericht war zwar zum Schluss gekommen, dass es sich beim Sanierungsanteil des 15-Millionen-Kredits um eine gebundene Ausgabe handelt. Eine solche unterliege weder dem fakultativen, noch dem obligatorischen Referendum. Weil aber für die Umnutzung ein Betrag von 4,6 Millionen Franken ausgewiesen worden sei, hätte das Vorhaben zumindest dem fakultativen Referendum unterstellt werden müssen.

Diese Ansicht wurde danach mittels einem dringlichen Antrag aus Kreisen der SVP in den Solothurner Kantonsrat zurückgetragen. Das Ratsbüro beantragte dem Kantonsrat deshalb, dass der kantonsrätliche Beschluss von 2016 aufgehoben und der Regierung der Auftrag erteilt werden soll, eine neue Botschaft auszuarbeiten.

Dieses Vorgehen stiess bei allen Fraktionen auf ein positives Echo. Die Volksrechte seien wichtiger als Verzögerung, hiess es von Seiten der SP. Das Parlament habe keinen Fehler gemacht, stellte der FDP-Sprecher fest.

Die SVP ging noch weiter. Sie will, dass die vorberatende Kommission bei der Neubeurteilung gut hinschaue. Vielleicht komme dabei heraus, dass die Umnutzungskosten statt 4,6 über 5 Millionen Franken betragen und dass das Ganze dann sogar dem obligatorischen Referendum unterstellt werden müsse.

Regierung erachtete das Geschäft als erledigt

Das Geschäft sei inzwischen in Rechtskraft erwachsen, nachdem das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen habe, begründete die Solothurner Regierung zunächst ihre ablehnende Haltung. Weil auch der Kantonsrat das Geschäft damals oppositionslos genehmigt habe, sei eine Aufhebung des gültigen Parlamentsbeschlusses nicht angezeigt.

Weil sich aber Opposition im Rat abzeichnete, schwenkte auch die Regierung auf die Meinung des Ratsbüros ein und erklärte sich mit einer Neubehandlung einverstanden.

Für die Sanierung des Gebäudes Rosengarten in der Stadt Solothurn hatte der Kantonsrat im November 2016 ohne Gegenstimmen 15 Millionen Franken gesprochen. Der Rosengarten soll zukünftig in erster Linie die Amtsstellen des Departementes für Bildung und Kultur beherbergen, welche heute an sechs verschiedenen Standorten im Raum Solothurn untergebracht sind.

Schon bei der Behandlung der Vorlage hatte Kantonsrat Markus Ammann (SP) die Frage aufgeworfen, ob der Kredit nicht einer obligatorischen Volksabstimmung unterworfen werden müsste. Ziehe man noch die Kosten des früher erfolgten Kaufes der Liegenschaft von 2012 dazu, überschreite der Kredit nämlich die Höhe von 20 Millionen Franken, sagte er damals.

-Mitteilung der SDA (mis)

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