Schwyzer FDP möchte Feiertag zurückstufen

Daniel Mueller
Daniel Mueller

Schwyz,

Der Josefstag gilt im Kanton Schwyz als einer der grossen Feiertage, an dem Arbeitnehmer für gewöhnlich frei haben. Fünf FDP-Kantonsräte möchten nun an seinem heiligen Status rütteln.

Der «Seppitag» gilt in gewissen Kantonen als Feiertag. Hier ein Symbolbild aus dem Tessin.
Der «Seppitag» gilt in gewissen Kantonen als Feiertag. Hier ein Symbolbild aus dem Tessin. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Josefstag gilt im Kanton Schwyz als Feiertag mit besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen.
  • Dem Gewerbe zuliebe möchten fünf Kantonsräte nun an diesem Status rütteln.

Am 19. März ist Josefstag. Ein Tag, der in gewissen Kantonen der Schweiz als Feiertag gilt. Im Kanton Schwyz und im Kanton Tessin wird er arbeitsrechtlich gar einem Sonntag gleichgestellt.

Des Arbeiters «Recht auf Feiertage»

Sie argumentieren, dass der momentane Status des Josefstag als Sonntag für interkantonal tätige Unternehmen zusätzliche Kosten verursache. Schliesslich sieht das Gesetz vor, Arbeitnehmern für Sonntagsarbeit Lohnzuschüsse zu gewähren.

Auf Kritik stösst die Motion bei der Gewerkschaft Syna und beim Amt für Arbeit des Kanton Schwyz. So würden für gewöhnlich – und je nachdem auf welchen Wochentag der Josefstag fällt – vor allem die grossen Detailhändler für den 19. März eine Öffnungsbewilligung beantragen. Sollte der Status des Feiertages nun jedoch heruntergesetzt werden, würde gemäss ihren Angaben 1'500 bis 2'000 Arbeitnehmenden dieser Feiertagszuschlag nicht mehr zustehen.

Im Kanton Schwyz wollen fünf FDP-Kantonsräte nun an diesem Status rütteln. Sie reichten im Dezember die Motion «Gewerbefreundliche Anpassung von Feiertagen» ein, in der sie fordern, den Josefstag zu einem gewöhnlichen öffentlichen Ruhetag zu machen.

Genaue Zahlen, wie viele Unternehmen im Kanton Schwyz interkantonal tätig sind und somit von dieser Statusänderung betroffen wären, darüber können die Motionäre keine Angaben machen.

Die Syna kritisiert gegenüber der «Luzerner Zeitung», dass diese Motion «mehr arbeitgeber-, jedoch nicht arbeitnehmerfreundlich» sei und des Büezers «Recht auf Feiertage» untergrabe. Gewiss eine paradoxe Konstellation, gilt doch der Heilige Josef als Schutzpatron der Arbeiter. Eine kirchliche Würdigung gegenüber dem Vater Jesu – laut überliefertem Beruf selbst ein Zimmermann –, die die katholische Kirche vor rund 150 Jahren als Reaktion auf die Arbeiterbewegungen zugestand.

Zusätzliche Kosten fürs Gewerbe

Der Regierungsrat von Schwyz wird in den kommenden Wochen die Motion beantworten.
Der Regierungsrat von Schwyz wird in den kommenden Wochen die Motion beantworten. - Keystone

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