Solothurner Parlament will politische Rechte für geistig Behinderte
Der Kanton Solothurn will Menschen mit geistiger Behinderung mehr politische Teilhabe ermöglichen. Der Kantonsrat stimmte einem Volksauftrag klar zu.

Im Kanton Solothurn sollen Menschen mit geistiger Behinderung in der Politik mitreden können. Der Kantonsrat hat am Mittwoch einen Volksauftrag mit 56 zu 15 Stimmen und 14 Enthaltungen ausgesprochen. Im Gesetz soll die Verhinderung des Missbrauch von Stimm- und Material geregelt werden.
Das Gesetz über die politischen Rechte wird so angepasst, dass alle Menschen im Kanton, unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht, an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen können und sich zu einer Wahl aufstellen lassen dürfen. Im Gesetz soll künftig stehen: «Stimmfähig sind Schweizerinnen und Schweiz, die das 18. Altersjahr vollendet haben».
Die Details müssen noch geregelt werden. Dabei seien insbesondere Aspekte wie der Schutz vor Missbrauch und ein geregeltes Verfahren zur Sistierung der Zustellung von Wahl- und Abstimmungsunterlagen, etwa bei schweren kognitiven Beeinträchtigungen, zu berücksichtigen lautet der Wortlaut des für erheblich erklärten Volksauftrags.
In der Begründung des Volksauftrags hiess es auch Menschen mit einer geistigen Behinderung sollten wählen dürfen und gewählt werden können. Der Kanton Genf wie auch die Nachbarstaaten Deutschland Frankreich Italien Österreich gewährten bereits auch Menschen mit einer geistigen Behinderung politische Rechte.
Kein Warten auf den Bund
Es gebe keinen Grund, mit der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention zu warten, bis der Bund handle. Mit einem Volksauftrag haben 100 Solothurner Stimmberechtigte gemäss Kantonsverfassung das Recht, dem Kantonsrat schriftlich einen Antrag zu stellen. Der Volksauftrag wird gleich behandelt wie ein Vorstoss eines Parlamentariers.
Die SP und Grünen stützen den Auftrag. Menschen mit Behinderung und Beeinträchtigung müssten mitreden können. Die Hürden müssten abgebaut werden. Es gehe darum, dass der Kantonsrat ein Zeichen setze.
Auch die GLP stellte sich hinter die Forderung. Es sei ein Zeichen für die Integration. Die Abstimmungsunterlagen müssten einfach und verständlich verfasst werden.
Einzig die SVP-Fraktion lehnte den Volksauftrag ab. Es brauche eine Regelung auf Bundesebene «Der Schutz vor einem Missbrauch des Stimm- und Wahlrechts muss Priorität haben».
Bund soll Vorreiterrolle übernehmen
Die Mitte/EVP wies ebenfalls auf Stolpersteine und Missbrauchspotential hin «Der Bund solle die Vorreiterrolle übernehmen dann gibt es überall einheitliche Regeln». Die Fraktion sprach sich jedoch nicht gegen den Auftrag aus Auch die FDP war gespalten.