Solothurner Regierung will öffentliche Zweckverbands-Sitzungen
Im Kanton Solothurn sollen Sitzungen von Zweckverbänden öffentlich werden. Der Regierungsrat unterstützt einen entsprechenden Vorstoss der FDP-Fraktion.

Bei Sitzungen des Vorstandes oder der Delegierten eines Zweckverbandes soll im Kanton Solothurn Publikum zugelassen werden: Die Verhandlungen sollen in der Regel öffentlich sein, wie dies bereits heute für die Sitzungen auf Gemeindestufe gilt. Der Solothurner Regierungsrat ist bereit, einen entsprechenden Auftrag der FDP-Fraktion entgegenzunehmen, wie aus seiner am Dienstag veröffentlichten Antwort zu entnehmen ist.
Die FDP hatte vorgebracht, dass Transparenz Vertrauen schaffe. In Zweckverbänden würden heute zum Teil aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit grosse Budgets besprochen und bewilligt. Diese Verhandlungen sollten jenen der Gemeindeversammlung, des Gemeindeparlaments und des Gemeinderats gleichgestellt werden, die gemäss Gemeindegesetz «in der Regel öffentlich sind».
Für mehr Transparenz in den Behörden
Der Wunsch nach öffentlichen Verhandlungen bei Zweckverbänden sei nachvollziehbar und werde begrüsst, hält der Regierungsrat in seiner Antwort fest. Für eine Unterscheidung bezüglich Öffentlichkeit sieht er keinen Grund. Er verweist darauf, dass sich die Regelung der Zweckverbände an den Vorschriften über die Gemeindeorganisation orientiere und dass in Zweckverbänden Gemeinden zusammenarbeiteten.
Der Paragraf 31 des Solothurner Gemeindegesetzes soll deshalb ergänzt werden. Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat vor, dass – zusätzlich zu den Verhandlungen der Gemeindeversammlung, des Gemeindeparlaments und des Gemeinderates – auch jene der Legislative und des Vorstands in einem Zweckverband explizit als «in der Regel öffentlich» gelten sollen.