Sozialdetektive im Kanton Zürich sollen weniger Kompetenzen erhalten als auf Bundesebene
Der Kanton Zürich stellt heute sein überarbeitetes Sozialhilfegesetz vor. Darin ist unter anderem der Einsatz von Sozialdetektiven geregelt. Dabei sieht der Kanton weniger Kompetenzen für die Überwachung vor, als der Bund. GPS-Tracking und Tonaufnahmen sollen nicht erlaubt sein. Das passt nicht allen Politikern.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Zürich überarbeitet sein Sozialhilfegesetz. Jetzt geht der Entwurf in die Vernehmlassung.
- Sozialdetektive haben weniger Kompetenzen als auf Bundesebene geplant ist.
- SP-Regierungsrat Mario Fehr hat sogar das Referendum gegen das nationale Gesetz unterschrieben.
Wenn Zürcher Sozialdetektive bei Sozialhilfebetrug ermitteln, dürfen sie keine GPS-Tracker verwenden, auch Tonaufnahmen sind nicht gestattet. Der Auftrag für eine Überwachung muss immer von der Behörde kommen. So will es der Gesetzesentwurf im Kanton Zürich, welchen SP-Regierungsrat Mario Fehr heute vorgestellt hat. Er spricht von einer Lösung mit «Augenmass», und bekommt dafür sogar Lob von rechtsbürgerlicher Seite.
Bund geht weiter – Fehr kritisiert
National- und Ständerat haben sich für viel mehr Kompetenzen ausgesprochen: Tonaufnahmen und GPS-Tracking sollen auf Bundesebene möglich sein. Gegen das Gesetz läuft jedoch ein Referendum, das unter anderem von der SP unterstützt wird, der Partei von Fehr. Er kritisiert das geplante Gesetz des Bundes entsprechend, es gehe zu weit.
Totalrevision der Sozialhilfe
Fehr sagt, das revidierte Sozialhilfegesetz fasse nur den Status Quo zusammen und schaffe entsprechende rechtliche Grundlagen. «Es ist nicht mehr, aber auch nicht weniger», so Mario Fehr. Der Kanton Zürich orientiere sich dabei an den SKOS-Richtlinien, einer Empfehlung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Diese definiert, wie die Sozialhilfe zu berechnen und anzuwenden ist.