Im Kanton St. Gallen wurde das Gastwirtschaftsgesetz im Rekordtempo angepasst. Das Verbot wird bereits am 1. Juli wieder aufgehoben.
Alkohol
Im Kanton St. Gallen fällt das bisherige Alkoholausschankverbot in Badeanstalten. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Im Kanton St. Gallen ist das Gastwirtschaftsgesetz im Rekordtempo angepasst worden. Erst im April hatte der Kantonsrat das bisher geltende Alkoholausschankverbot in Badeanstalten nach einem Vorstoss der Grünliberalen definitiv beschlossen. Nun fällt das Verbot bereits auf den 1. Juli.

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Die Anpassung trete rechtzeitig zur Badesaison per Juli 2024 in Kraft, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch. Die neue Regelung biete den Betreibern von Schwimm- und Strandbädern mehr Flexibilität und trage den Wünschen der Badegäste Rechnung.

Geschichte des Verbots

1994 hatte die Regierung am Verbot des Alkoholverkaufs in Schwimm- und Strandbädern noch festgehalten. Damals wurden im Kanton St. Gallen verschiedene Deregulierungen umgesetzt, die etwa zur Abschaffung der Prüfung für Wirtinnen und Wirte führte.

Beibehalten wurde aber, dass an Gastronomiebetriebe in Badeanstalten kein Patent für den Alkoholausschank erteilt wird.

Ausnahmen gab es nur, wenn die räumliche Trennung vom Badebetrieb sichergestellt war und keine Gäste im Badedress bewirtet wurden. Das Verbot führe zu einem «unnötigen bürokratischen Aufwand für die Badi-Beizli und die Gemeinden», hiess es im Vorstoss der beiden GLP-Kantonsräte Andreas Bisig und Andrin Monstein, der nun zur Aufhebung des Verbots führte.

Andreas Bisig
Andreas Bisig, Kantonsrat St. Gallen (GLP). - zVg

In der Aufräumsitzung im April am Ende der letzten Legislatur hatte der Kantonsrat noch in alter Besetzung der unbestrittenen Gesetzesänderung definitiv zugestimmt. Am 24. Juni verstrich die Referendumsfrist ungenutzt. Ab dem 1. Juli ist das Verbot nun Geschichte.

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